Betrug, MIttäterschaft, beim Grundpreisstuck

Mal angenommen A einigte sich mit B sein Grundstück im Wer von 500.000 zu kaufen und planen beim Notar aber ein Wer von 250.000 anzugeben um Notarkosten zu sparen, aber am Tag des Notartermines erkrankt A und schickt sein Zwillingsbruder C ohne des Wissen des B zum Termin. C weiß von alles und benutzt auch den Personalausweis des A um sich als diesen auszugeben und führt den Tat planmäßig aus

Meine Frage ist wie haben sich die drei jeweils strafbar gemacht und auch die Mittäterschaft ist sehr verwirrend.


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Erste Gedanken wären ja zunächst Betrug nach § 263 StGB (ggf., nur der Versuch als die Eintragung nicht mehr erfolgt ist) oder eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Wo siehst du denn die Probleme im Rahmen der Mittäterschaft?

vielen dank war mir nicht sicher ob der betrug vollendet ist oder nicht.
das problem ist a und b hatten sich ja abgesprochen den notar anzulügen also hatten sie ein tatplan aber b wusste nichts von c. also weiß ich nicht ob a und b in mittäterschaft handeln, wenn a nicht mal da war.

Das müsste man mal in der Kommentierung nachschauen, wann der Betrug als vollendet anzusehen ist. Hängt davon ab, was der Sachverhalt genauer dazu aussagt, ob ggf. eine Eintragung erfolgt ist oder ob dem Notar Zweifel kommen und es soweit gar nicht mehr gekommen ist.

Mein erster Gedanke wäre, dass A und C das Vorgehen und den Tatplan quasi "konkludent" geschlossen haben. Also beiden unausgesprochen das Vorgehen klar war. Welche Anforderungen daran zu stellen sind, müsste aufgrund der Kommentierung geklärt werden.