Hallo,
und zwar wie ist das wenn jemand Beihilfe zu einem Versuch leistet, bei dem der Haupttäter dann aber die tat freiwillig aufgibt, also zurücktritt?
Danke im vorraus!
Prüf mal einfach runter - du brauchst eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
(Antwort vom 25.02.2016 - 21:30)
Das ist für die Beihilfe belanglos, weil der Rücktritt ein PERSÖNLICHER Strafaufhebungsgrund ist
Das ist für die Beihilfe belanglos, weil der Rücktritt ein PERSÖNLICHER Strafaufhebungsgrund ist