Anrecht auf eingetragene Noten

Verwaltungs/Hochschulrecht

Meine Frage richtet sich nach einer erfahrenen Meinung oder einem Präzedenzfall.

Notenänderung nach 6 Jahren ohne Bescheid. Anspruch auf Note?

Sachverhalt:

2013 Notenmittelung per Email durch Universität 4.0
2013 wenige Tage später Notenaushang in der Universität 2,7
Ein Monat später Eintragung der 2.7 durch das Prüfungsamt
Halbes Jahr später Notenänderung durch das Prüfungsamt auf 1.3
6 Jahre später Notenänderung ohne Mitteilung auf die 4.0 " Bereinigung offener Posten"

Hinzu kommt das es kein Einzelfall bin, nur der letzte aus dem Jahrgang Studierende.
Notenmitteilung per Email und Aushang unterscheidet sich bei ca. 5 Personen.
Änderung auf 1,3 betraf mehrere Personen, eine Person meldete dies wenige Tage nach der Buchung und änderte seine Note.
Prüfungsamt weist jeden Fehler von sich und behandelt es als Einzelfall, Klausureinsicht aufgrund von COVID verweigert.

Besteht ein Anrecht auf die 2.7 oder 1.3, wenn Personen mit den Noten aus dem Aushang oder späteren Änderung auf 1.3 abgeschlossen haben?

MfG