Hey Zusammen,
hätte eine Frage an euch jurakundige Leute da draußen
Kürzlich sollte ich diesen Sachverhalt lösen, mir ist aber dabei die Rechtslage noch nicht ganz klar:
Es ging darum, dass eine Person X von A nach B kommen will und dazu ein Taxi nutzt. Er sieht dabei vor dem Einsteigen am Taxi das Schild "Frei" und denkt, es müsse sich ja um eine kostenlose Fahrt handeln. Daraufhin steigt er ein und lässt sich an den Ort B bringen. Darauf verlangt der Taxifahrer die Bezahlung von 26€. X entgegnet dagegen, dass es sich doch um eine kostenlose Fahrt gehandelt habe. Kann X rechtlich gegen den Beförderungsvertrag vorgehen?
Meine Lösung wäre gewesen:
§631 BGB Werksvertrag erfolgreich geschlossen --> X wurde am gewünschten Ort erfolgreich abgeliefert, also Mängelansprüche aus Werkvertrag ausgeschlossen
Evtl. Anfechtung §142 (1) BGB aber Anfechtungsgrund mangelhaft
Es wäre eventuell ein Eigenschaftsirrtum möglich gewesen, aber bin mir unsicher weil ja ein Irren im Preis normal kein Anfechtungsgrund darstellt (hätte es so argumentiert http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=&find=Eigenschaftsirrtum__Preis) Die Frage ist ob es eine Unterscheidung zwischen billiger und kostenlos gibt)
Also Motivirrtum über kostenlose Beförderung und dieser wäre ja unbeachtlich
Außerdem evtl. noch §632 (1) BGB da man es dem Taxifahrer nicht zumuten kann, ohne Vergütung zu fahren und eine kostenlose Taxifahrt allgemein nicht anzunehmen ist
Seht ihr hierbei Denkfehler oder habt ihr andere Lösungsansätze?
Danke euch schon mal im Voraus! LG