Aberratio ictus durch Einmischung eines Dritten.

Hallo,

ich habe eine kurze Frage.
Folgende Situation:
A zielt und schießt auf B, den er auch treffen will. Der Schuss geht fehl und trifft den C tödlich.
Grund für das Fehlgehen des Schusses ist jedoch, dass D den A angerempelt hat, sonst hätte er den B höchstwahrscheinlich getroffen.
Wie verhält sich das einmischen des D in der Strafbarkeitsprüfung von A?
Vielen Dank für eure Hilfe Wink

LG