§§ 216, 13 StGB: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung / einverständliche Fremdgefährdung?

Hallo,

ich schreibe gerade eine Arbeit und bin verwirrt. Es geht um eine Tötung auf Verlangen durch Unterlassen und dort um die objektive Zurechnung. Muss ich hier die eigenverantwortliche Selbstgefährdung bzw. einverständliche Fremdgefährdung prüfen? Eigentlich passt das doch nur bei Gefährdungs- und nicht bei Erfolgsdelikten, oder?
Danke im Voraus und viele Grüße
SP


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