1. Semester, Begründetheit - Staatsorga.

Hallo! Ich habe eine Frage zu der Begründetheit der verschiedenen Verfahrensarten. Und zwar verstehe ich nicht ganz wie man die Begründetheit aufbauen kann. Soweit ich erkannt habe, gibt es jedes mal ein anderes Aufbauschema, welches von dem Sachverhalt abhängt. Habt ihr da vielleicht paar Tipps oder ähnliches? Danke im Voraus!


Grundsätzlich ist der Aufbau der Begründetheit sehr ähnlich. Es entstehen jedoch Änderungen, wenn die EGL aus einer Richtlinie gezogen wird und nicht direkt aus einem Gesetz.

Ich verstehe das auch nicht so ganz. 
Also bei zB der Abstrakten Normenkontrolle werden einmal die Materielle und einmal die Formelle Verfassugsmäßigkeit geprüft. 
Ist das denn immer so bzw wie weiß ich was genau ich da prüfen muss?

Hi Jules,

in der Begründetheit sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit zwei von einandner getrennte Prüfungspunkte. In der formellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du, ob ein Gesetz "formell" korrekt zu Stande gekommen ist - also Gesetzgebungskompetenzen, Gesetzgebungsverfahren, usw.

In der Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit schaust Du, ob - vereinfacht gesagt - der konkrete Inhalt des Gesetzes gegen das Grundgesetz verstößt.

Im Grunde musst Du im Sachverhalt auch schauen, wo der Schwerpunkt der Prüfung liegt - ist bspw. im Sachverhalt sogar angegeben, dass das Gesetz formell ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist, dann erübrigt sich entsprechend auch die Prüfung. Sind hingegen Hinweise im Sachverhalt auf eine mögliche formelle Verfassungswidrigkeit gegeben, dann musst Du entsprechend auch detailliert diese Hinweise in Dein Gutachten aufnehmen.

Und da Du ein Gutachten schreibst, solltest / darfst Du nach der Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit nicht mit Deiner Prüfung aufhören, wenn Du feststellen solltest, dass das Gesetz formell verfassungswidrig ist (nach dem Motto - es ist ja jetzt schon formell verfassungwidrig, also ist hier Schluss). Vielmehr dient das Gutachten dazu, eine umfassende Analyse zu erstellen und dazu gehört dann eben auch die Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit! Stell Dir einfach vor, Du würdest den Fall später als Anwältin bearbeiten, nur die formelle Verfassungswidrigkeit feststellen und später vor Gericht stellt sich heraus - das Ding ist formell verfassungsmäßig und Du kannst nix zur materiellen Verfassungsmäßigkeit beitragen - das geht ja auch nicht Wink

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig Licht ins Dunkle bringen?

Ja super, vielen Dank! 

nicht nur "ein wenig Licht" Wink :) 

Schön, dass ich helfen konnte Smile