Siegel

Ein Siegel ist eine amtliche Kennzeichnung mit Beglaubigungscharakter, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen.

Quelle: Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB, 30. Auflage München 2019, § 136 Rn. 19.

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