Name (§ 12 BGB)
Der Name ist die sprachliche auf Dauer angelegte Kennzeichnung einer Person, die im Rechtsverkehr dazu dient, sie von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren.
Quelle: MüKo-BGB/Säcker, 9. Auflage München 2021, § 12 Rn. 1.
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