Institutionelle Garantie
Institutionelle Garantien sind öffentlich-rechtliche Normenkomplexe, die dabei helfen Freiheitsrecht zu verwirklichen.
Hierzu gehören uA das Berufsbeamtentum (Art. 33 V GG) und die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 II S.1 GG).
Quelle: Manssen, Staatsrecht II, 19. Auflage München 2022, § 3 Rn. 54ff..
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