Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs

Als Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges ist dessen bestimmungsgemäße Benutzung als Fortbewegungsmittel zu verstehen.

Quelle: BGHSt 11, 44.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!