Haftungsbegründende Kausalität
Die Haftungsbegründende Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und der Rechtsgutsverletzung.
Quelle: Vgl. BGH NJW 2012, 2024 (2024, Rn. 10); MüKo-BGB/Wagner, 8. Auflage München 2020, § 823 Rn. 70.
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