Funktionale Selbstverwaltung

Unter dem Begriff der funktionalen Selbstverwaltung werden Konstellationen erfasst, in denen Exekutivaufgaben auf einen Verwaltungsträger übertragen sind, der zwar Teil der Staatsorganisation ist, innerhalb dieser aber rechtlich weitgehend verselbständigt ist und deshalb auch nicht der Aufsichts- und Weisungsstruktur der Ministerialverwaltungen unterliegt.

Quelle: Vgl. BVerfG NVwZ 2003, 976; Dürig/Herzog/Scholz/Greszick, GG, 102. EL August 2023, Art. 20 Rn. 176 mwN..

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