Freiheitsentziehung
Freiheitsentziehungen sind alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen, tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird.
Quelle: BVerwGE 94, 166 (198); BVerfGE 105, 239 (248).
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