Freiheit der Wahl

Der Grundsatz der Freiheit der Wahl besagt, dass die Entscheidung für eine bestimmte Partei oder einen bestimmten Kandidaten frei ohne staatlichen, politischen oder wirtschaftlichen Druck möglich sein muss.

Quelle: BVerfGE 7, 63, 69; BVerfGE 44, 125, 139; BVerfGE 91, 262, 276.

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