Familie

Familie bezeichnet die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern.

Quelle: BVerfGE 127, 263 (287); 108, 82 (112); Jarass/Pieroth, 17. Auflage München 2022, Art. 6 Rn. 8.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat