Falsches Geld
Geld ist falsch, wenn es den Anschein echten (gültigen) Geldes erweckt und insoweit im gewöhnlichen Zahlungsverkehr den Arglosen täuschen kann. Entscheidend ist die sich nach dem Gesamtbild des nachgemachten Geldes ergebende Verwechselungsgefahr.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 39 Rn. 4; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 146 Rn. 3
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