Fahrzeug
(Kraft-)Fahrzeug ist ein durch Maschinenkraft angetriebenes, nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug.
Quelle: § 1 II StVG; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 44 Rdn. 3.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!