III. Weitere Theorien - Gefährdungstheorien

Beide nachfolgende Theorien eröffnen insoweit die Kategorie eigenen Charakters, als dass sie den Unterschied zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit insbesondere in der „Gefahrträchtigkeit“ des jeweiligen Verhaltens sehen. Insoweit werden sie auch unter dem Begriff „Gefährdungstheorien“ eingeordnet.1

  • 1. Geppert, Jura 01, 55 (57).