III. Adäquanztheorie

Um der oben angesprochenen Ausuferung der Äquivalenztheorie entgegenzuwirken, wurde bereits in der Vergangenheit die Adäquanztheorie angewandt, die heute durch die Grundsätze über die objektive Zurechnung abgelöst wurde und somit an praktischer Bedeutung verloren hat.1


Wie die Bezeichnung erahnen lässt, sind nur adäquate Bedingungen relevant. Eine adäquate (dh. dem Erfolg angemessene) Handlung ist jedenfalls dann zu bejahen, soweit eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Erfolg eintritt. Die Wahrscheinlichkeit stützt sich dann ihrerseits darauf, dass die Handlung generell und erfahrungsgemäß dazu geeignet sein muss, den Erfolg herbeizuführen. Atypische Kausalverläufe, also solche die völlig außerhalb des allgemeinen Lebensrisikos liegen, werden nach dieser Ansicht nicht einbezogen, ebenso wie nur zufällig den Erfolg auslösende Handlungen. Diesem Gedanken ist auch innerhalb der objektiven Zurechnung Rechnung getragen worden und ist somit auch dort zu erörtern (s. unten).2

Bei der Adäquanztheorie handelt es sich also nicht um eine alternative Kausalitätslehre, sondern viel mehr um eine Zurechnungslehre, welche ihrerseits eine vorab festgestellte Kausalität ergänzt.3

  • 1. Rengier, AT, § 13, Rn. 8.; ähnlich auch Kindhäuser, AT, § 10, Rn. 7.
  • 2. Rengier, AT, § 13, Rn. 9.; Roxin, AT I, § 11, Rn. 39.
  • 3. Roxin, AT I, § 11, Rn. 41f.; Bockelmann/Volk, AT, § 13, A V 4.; Maurach/Zipf, AT I, § 18, Rn. 30ff.