I. Kognitive Theorien

Wie bereits erwähnt, beschränken sich die kognitiven Abgrenzungstheorien hinsichtlich ihrer maßgebenden Kriterien lediglich auf das intellektuelle Vorsatzelement namentlich das Wissenselement. Die innere Einstellung des Täters bleibt nach diesen Theorien mehr oder weniger unbeachtlich.1

  • 1. Geppert, Jura 01, 55 (56).; Rengier, AT, § 14, Rn. 18.