I. Die vier Phasen

Generell lassen sich vier Phasen ausmachen, die als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Willenserklärung erfüllt sein müssen: Die Formulierung der Willenserklärung, deren Abgabe, der Zugang beim Empfänger und die Kenntnisnahme durch den Empfangenden.1

  • 1. Bork: Rn.: 607.