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D. Objektive Zurechnung und Fahrlässigkeit
Nach der Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung muss wie auch bei den Vorsatzdelikten die objektive Zurechenbarkeit des Erfolgs geprüft werden. Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn durch menschliches Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen wurde, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. Anders ausgedrückt fragt man danach, ob der Erfolg dem Täter als „sein Werk“ zugerechnet werden kann (Siehe hierzu in Gänze: „Die objektive Zurechnung“).1
Hinsichtlich der objektiven Zurechnung gibt es vor allem bei der Prüfung von Fahrlässigkeitsdelikten einige Besonderheiten, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen.
- 1. Kühl, § 17, Rn. 45; Wessels/Beulke, Rn. 179, 673; Rengier, § 13, Rn. 62 ff.
Inhalt
- Onlinekommentar zum StGB
- StGB Allgemeiner Teil
- Das vorsätzliche Begehungsdelikt
- Die Tatbestandsmäßigkeit
- Der Objektive Tatbestand
- A. Einführung und Allgemeines
- B. Kausalität
- C. Die objektive Zurechnung
- Der Subjektive Tatbestand
- A. Begriff und Definition des Vorsatzes
- B. Formen des Vorsatzes
- C. Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
- D. Gegenstand des Vorsatzes
- E. Zeitpunkt des Vorsatzes
- F. Bedeutungskenntnis
- G. Mitbewusstsein
- H. Besondere Erscheinungsformen des Vorsatzes
- Der Objektive Tatbestand
- Die Tatbestandsmäßigkeit
- Das Unterlassungsdelikt
- A. Einführung in die Unterlassungsdelikte
- B. Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt
- I. Der Objektive Tatbestand des unechten Unterlassungsdelikts
- 1. Tatbestandsmäßige Situation
- 2. Unterlassung einer geeigneten und erforderlichen Verhinderungshandlung trotz physisch-realer individueller Handlungsmöglichkeit
- 3. Hypothetische Kausalität (Quasikausalität)
- 4. Die Objektive Zurechnung beim Unterlassungsdelikt
- 5. Die Garantenstellung im Überblick
- 6. Der Beschützergarant mit Obhutspflicht
- 7. Überwachungsgaranten
- 8. Entsprechungsklausel
- II. Der subjektive Tatbestand des unechten Unterlassungsdelikts
- III. Rechtswidrigkeit und unechte Unterlassungsdelikte
- IV. Schuldhaftigkeit und das unechte Unterlassungsdelikt
- I. Der Objektive Tatbestand des unechten Unterlassungsdelikts
- C. Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt
- Die Fahrlässigkeit
- A. Grundlagen zur Fahrlässigkeit
- B. Aufbau des Fahrlässigkeitsdelikts
- C. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
- D. Objektive Zurechnung und Fahrlässigkeit
- E. Rechtswidrigkeit und Fahrlässigkeit
- F. Schuldhaftigkeit und Fahrlässigkeit
- G. Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeit
- H. Täterschaft und Teilnahme beim Fahrlässigkeitsdelikt
- I. Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen
- § 24 StGB - Rücktritt
- § 32 StGB - Notwehr
- § 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
- § 35 StGB - Entschuldigender Notstand
- Täterschaft und Teilnahme
- Das vorsätzliche Begehungsdelikt
- StGB Besonderer Teil
- § 153 StGB - Falsche Uneidliche Aussage
- § 154 StGB - Meineid
- § 156 StGB - Falsche Versicherung an Eides Statt
- § 160 StGB - Verleitung zur Falschaussage
- § 164 StGB - Falschverdächtigung
- § 211 StGB - Mord
- § 212 StGB - Totschlag
- § 222 StGB - Fahrlässige Tötung
- § 223 StGB - Körperverletzung
- § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
- § 226 StGB - Schwere Körperverletzung
- § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
- § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
- § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei
- § 239 StGB - Freiheitsberaubung
- § 240 StGB - Nötigung
- § 253 - Erpressung
- § 242 StGB - Diebstahl
- § 258 StGB - Strafvereitelung
- § 266 StGB - Untreue
- § 303 StGB - Sachbeschädigung
- § 331 StGB - Vorteilsannahme
- § 332 StGB - Bestechlichkeit
- § 333 StGB - Vorteilsgewährung
- § 334 StGB - Bestechung
- StGB Allgemeiner Teil