B. Formen des Vorsatzes

Zu differenzieren sind drei, stufenartig zu einander stehende Vorsatzformen, in denen sowohl kognitive also auch voluntative Komponenten in unterschiedlicher Intensität auftreten.1 Zum einen sind Absicht und Wissentlichkeit als Unterfall des direkten Vorsatzes und zum andern der Eventualvorsatz als Unterfall des lediglich bedingten Vorsatzes zu nennen.2

  • 1. Heinrich, AT, Rn. 275.; Krey/Esser, AT, § 12, Rn. 377.; Wessels/Beulke, AT, § 7, Rn. 210.
  • 2. Fischer, § 15, Rn. 5.; Kindhäuser, § 15, Rn. 18.; Wessels/Beulke, AT, § 7, Rn. 210.