4. Kumulative Kausalität

Die kumulative Kausalität beschreibt Fälle, in denen, ähnlich wie bei der alternativen Kausalität, mehrere Täter unabhängig voneinander eine Bedingung setzten, jedoch nicht jede für sich dazu geeignet ist den Tod selbständig herbeizuführen, sondern nur durch das Zusammenwirken aller Bedingungen.1

Beispielhaft sei abermals der obige Schulfall anzuführen, nur, dass dieses Mal das Zusammenwirken des Giftes von A mit dem Gift des B zum Erfolgseintritt geführt hat. In Anwendung der Äquivalenztheorie, kann keine der Bedingungen hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg in einer konkreten Gestalt entfiele. Jede Bedingung ist demnach ursächlich für den Erfolg.2

  • 1. Rengier, AT, § 13, Rn. 34.; Krey/Eser, AT, § 11, Rn. 315.; Wessels/Beulke, AT, § 6, Rn. 158.; Kühl, AT, § 4, Rn. 21.; Kindhäuser, AT, § 10, Rn. 29.
  • 2. Kindhäuser, §10, Rn. 29.; Kühl, AT, § 4, Rn. 21.