3. Hypothetische Kausalität (Quasikausalität)
Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non-Formel). Daher ist eine Modifizierung der Kausalitätsformel notwendig.1 Denn wenn man das Unterlassen lediglich hinwegdenkt, wird auch dies am späteren Erfolgseintritt nichts ändern. So bleibt nach dem Hinwegdenken „das nullum immer noch ein nullum“. 2