3. Ausgestaltung der Vollmacht

Ferner kann zwischen verschiedenen Arten der Vollmacht differenziert werden. So kann sie allumfassend bzw. zeitlich und/oder inhaltlich begrenzt erteilt werden.1 Dabei unterscheidet man zwischen der Spezial-, Gattungs- und Generalvollmacht. Erstere beinhaltet nur ein Rechtsgeschäft. Zweitere umfasst eine Gattung von Geschäften. Letztere gilt für jede Art von Geschäft.2

Weitere spezielle Formen der Vollmacht sind die Haupt- und Untervollmacht. In diesem Fall ist der Bevollmächtigte durch den Vollmachtgeber dazu befugt, einem Dritten Vollmacht zu erteilen.3 Außerdem können beim Vorliegen einer Gesamtvollmacht nur mehrere gemeinsam die Rechtsgeschäfte vornehmen.4

  • 1. LORENZ in JuS 2010, 771 (772).
  • 2. MUSIELAK, BGB AT, 12. Aufl., Rn. 821.
  • 3. LORENZ in JuS 2010, 771 (772).
  • 4. MUSIELAK, BGB AT, 12. Aufl., Rn. 821.