überschreitender Notstand

Gibts es eine möglichkeit die überschreitung des mildesten Mittel, beim rechtfertigenden Notstand durchgehen zu lassen ? Ich hab überlegt ob man § 33 analog nehmen kann wenn diese Überschreitung ebenfalls aus Schreck etc. passiert ist . Irgendjemand ne Idee oder besser noch ein Buch aus dem man das belegen könnte ? Danke im vorraus


Wie ist denn der genaue Sachverhalt aus dem Du das ableiten willst? Und wie sieht denn Deine Prüfung innerhalb des Notstandes aus?

Der sachverhalt besagt das sie etwas aus schreck zerstört um jemanden zu retten obwohl ihr bewusst war, dass da snicht nötig gewesen wäre. innerhalb des Notstandes passt hall alles außer die gebotenheit.

Gibt es denn ein milderes Mittel?

Jap sie hätte auch oohne sachbeschädigung die andere Retten können. Deswegenmeine überlegung notstandsexzess aus Schreck.

Hab was gefunden in Festschrift für Karl Lackner zum 70. Geburtstag am 18. Februar 1987, S. 100 ff. Da geht es um Dein Thema, vielleicht findest Du ja da was...

Hast Du schon in der Festschrift (s.o.) nachgeschaut - da steht eigentlich was gutes über das RELATIV (!) mildeste Mittel