§§ 280 I, III, 283 BGB - Schadensersatz statt der Leistung

Prüfungsschema

  • I. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 280 I, III, 283 BGB
    • 1. Schuldverhältnis
    • 2. Unmöglichkeit des Leistungsanspruch nach § 275 I-III
      • - wobei sich der Schuldner bei II und III auf die Einrede berufen muss
    • 3. Pflichtverletzung in Form einer Nichtleistung
        • - aufgrund von nachträglicher Unmöglichkeit
    • 4. Vertretenmüssen
  • II. Rechtsfolge: Schadensersatz statt der geschuldeten Leistung