Anstiftung in Mittäterschaft möglich ?

Hallo zusammen, 
ich habe mich kürzlich erst regristiert und dachte ich nutze die Gelgenheit, um eine Frage bzgl. meiner Hausarbeit (GÜ) in Strafecht zu stellen.

Ich schilldere kurz den Tatkomplex: 
Zusammen planten A und B den X zu verprügeln. Die Tat ging fehl, aber X entdeckte die beiden. 
Er wollte daher zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Um das zu verhindern stiften A und B gemeinsam C an, den X für sie töten. 
Durch die Tötung wollen sie unendeckt bleiben. Sie treten wie eine Person auf. 

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich A und B wegen mittäterschaftliche Anstiftung zum Mord prüfen muss oder beide getrennt ? 

Ich habe lediglich einen einzigen Artikel gefunden, der sagt, dass die rechtlich möglich sei. Nur viele meiner Freunde haben von sowas noch nie was gehört. 
Stimmt daher die Aussage im Artikel, wenn ja: wie sähe das Schemta  aus ? 

Danke im Voraus. 


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Ein Blick ins Gesetz zeigt deutlich, dass der Mittäter (§ 25 II „Begehen mehrere die Straftat...“) Täter und der Anstifter (§ 26 „gleich einem Täter“) Teilnehmer ist. 

Deine Frage beantwortet sich indes von selbst. Laut Sachverhalt „stiften sie gemeinsam an“, sie können also schon deswegen keine Mittäter sein, da sie an der Haupttat überhaupt nicht weiter beteiligt sind.
(Wären sie auch an der Haupttat beteiligt, dann könnten sich Probleme bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ergeben, ist hier laut SV aber nicht der Fall) 

Zu deinem Schema:
Da du für eine Anstiftung eine vollendete Haupttat brauchst (andernfalls § 30), prüfst du also zunächst den Täter und anschließend die Teilnehmer. Viel Erfolg!