Leistungskondiktion §812 I S.1 (ohne Rechtsgrund)

Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum Bereicherungsrecht:
Stellt ein Schadensersatzanspruch §§280 f. einen Rechtsgrund dar? Also könnte man zb bei §812 I S.1 bei ohne Rechtsgrund, den Schadensersatzanspruch als Rechtsgrund prüfen und somit beim Anspruch aus §812 I S.1 ausscheiden?

Vielen Dank im voraus!:)

 



Hey! Ja, soweit ich weiß geht es. Schreibst du zufällig die H.A. in großer Übung in Zivi Konstanz? Wink

Hallo, 
im Rahmen der Leistungskondiktion ist der rechtliche Grund, ein Grund zum behalten dürfen. Also zu fragen wäre, ob der Anspruch aus 812 I 1 BGB deshalb ausscheidet, weil es einen rechtlichen Grund fürs "Behaltendürfen" gibt.

Die 280ff. BGB sind eben nicht auf Naturalrestitution ausgerichtet, sondern auf Geldersatz. Die Ansprüche aus 280ff.BGB stellen somit keinen Rechtsgrund dar, der die Besitzerlangung rechtfertigt.  

Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege. 

Lg

Hallo,

also ich kann mir grad keine Konstellation vorstellen, bei dem ein SE-AS einen Rechtsgrund iSv. § 812 darstellt. Kannst du es ein bisschen konkreter machen?
Das Bereicherungsrecht soll ja ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen ausgleichen...

Und iRd. Schadensrechts sind die §§ 280ff. im Grundsatz auf Naturalrestitution ausgerichtet.
Nach deiner AGL §§280ff. besteht ein SE-AS. Dann fragst du dich, was der Geschädigte will.
Grundsatz: Herstellungsinteresse:
Naturalrestitution gem. § 249 I, d.h. Herstellung des ursprünglichen Zustands durch den Schädiger
Geldzahlungen möglich iRv.:
- § 249 II SE bei Verletzung einer Person oder Sache
- § 250 SE nach Fristablauf
- § 252 entgangener Gewinn

Darüber hinaus hast du noch § 251 als Entschädigung in Geld, falls die Herstellung des ursprünglichen Zustands unmöglich, unverhältnismäßig oder ungenügend ist.
Und Nichtvermögensschäden werden nur in Geld kompensiert, wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist, oder AS auf Schmerzensgeld besteht.

In der Praxis wird natürlich viel durch Geld kompensiert. Aber das BGB geht im Grundsatz von der Naturalrestitution aus.
Berichtigt mich gern, wenn ich flasch liege.

Viele Grüße
Vivien