Werkvertrag oder Bauvertrag

Moin! Vielleicht kann mir ja jeamdn weiterhelfen; würdet ihr sagen, die Sanierung eines Bades (Austausch der gesamten sanitären ANlagen, Ausbau der alten und Einbau neuer Fliesen und das Streichen von Wänden und der Decke) passt nur zum Werkvertrag oder ist Teil eines Bauvertrages?
LG Smile



Hey hätte eine Frage bzgl. zu §873 BGB und zwar ist es möglich trotz einer unwirksamen Auflassung noch Eigentum an einem Grundstück durch Eintragung in Grundbuch zu erlangen.
Im konkreten Fall, wird eine Auflassung von einem vermieteten Grundstück an einen Minderjährigen getroffen, die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach Eintritt der Volljährigkeit. Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Vorraus!