Betriebsübergang gegen einmalige oder laufende Leistung

Hallo ihr Lieben Smile

In der Veranstaltung Unternehmensnachfolge soll ich ein Referat zum Thema "Betriebsübergang gegen einmalige oder laufende Leistung" halten. Zum Betriebsübergang nach § 613a BGB findet man ja allerhand Literatur, aber der zweite Teil dieses Themas ist bei mir die Schwierigkeit. Über Anregungen jeglicher Art bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
Elise



Hallo, ich könnte mir vorstellen, dass es darum geht, was mit Leistungen des Arbeitgebers im Betriebsübergang passiert. Muss der neue Inhaber einmalige Leistungen zahlen? Wird es gequotelt? Was passiert mit laufenden Leistungen, wie Weihnachtsgeld und den dazugehörigen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalten? Was passiert mit dem Tarifvertrag? Was ist, wenn beim neuen AG den vergleichbaren AN ein niedrigeres Entgelt bezahlt, welchen Anspruch haben die übergehenden AN? 

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Viel Erfolg!