Vertragsrecht

Hi liebe Community, brauche Hilfe zu einer Ausarbeitung. Vertragsrecht

Zwei miteinander unverheiratete Personen führen eine gemeinsame häusliche Lebenspartnerschaft zusammen.
Die Wohnung ist angemietet, beide sind für die Wohnung haftbar. Es wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass halbseitig die Miete geteilt wird. Die Miete wird von Partei A per Überweisung jeden Monat entrichtet, Partei B übergibt jeden Monat Partei A seinen Anteil der Geldleistung in bar, ohne sich das quittieren zu lassen.

Die Parteien beenden zueinander nach 5 Jahren die Lebenspartnerschaft und der gemeinsame Haushalt wird aufgekündigt. Partei A, von der die Miete entrichtet wird, hatte im Vorfeld mit einschließlich zur Beendigung des Mietverhältnisses, Gelder von Partei B erhalten, um diese weiterzuleiten, welches durch die höhere Summe quittiert wurde. Partei A, von der die Gelder zur Miete entrichtet wurden, stellt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, seine Zahlungen ein.
Da beide haftbar sind, wendet sich der Vermieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, mir seiner Geldanforderung an Partei B, welcher auch seiner Forderung gegenüber dem Vermieter nachkommt.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses fordert Partei B, die Gelder von Partei A zurück. Sowohl auf private, als auch auf anwaltliche Forderungen wird kein Bezug genommen. Partei B erhebt Zivilklage gegen Partei A.

Folgende Forderungen werden gegeneinander geltend gemacht.

Partei A gegen B: Da es nur eine mündliche Vereinbarung gab, welche auch zueinander nicht bestritten wird, fordert Partei A von Partei B 11500€, begründet, dass Partei B seiner Zahlung von halbseitige Miete nicht nachgekommen ist.

Partei B gegen A: 1400€, begründet, dass Geldleistungen nicht weitergereicht wurden, und der Vermieter sich an Partei B gewandt hat um Ausstände zu bezahlen.

Des Weiteren bekräftigt Partei B seiner Geldleistung von halbseitige Miete gezahlt zu haben, kann dieses aber nicht schriftlich beweisen, außer die Anwesenheit von Parteimitglieder, die bei einer damals temporären Geldübergabe dabei waren.

Frage an die Community, welcher Ausgang ist hier zu erwarten.

Danke


Finde heraus, was Allen & Overy Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Hallo Brian2107,
die auf Wohnraummietverhältnissen anwendbare Vorschriften befinden sich grds. im BGB. 

Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. 

Zum Abschluss eines Mietvertrages müssen sich die Parteien über Mietgegenstand, Gebrauchszweck und Entgeltlichkeit einigen. Einen Vertrag über die Anmietung von Grundstücken, Wohn- oder Gewerberäumen für längere Zeit als ein Jahr müssen sie schriftlich schließen, sonst gilt er für unbestimmte Zeit und ist schon nach dem ersten Jahr ordentlich kündbar (§ 550, § 578 BGB). Im Übrigen können die Vertragsparteien von den gesetzlichen Mietbestimmungen abweichen und den Mietvertrag im Rahmen der Vertragsfreiheit ihren Bedürfnissen anpassen. 
Weitere Informationen befinden sich hier: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/Mietrecht/Mietvertrag/