Hausarbeit Ö - Recht

Hallo an alle,

ich wollte mal nachfragen, ob hier jemand ist, der auch die Hausarbeit im SS 2019 im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene in BW schreibt und Lust hat sich auszutauschen.

Ich freue mich sehr über Antworten!


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Hi,
ich schreibe die HA auch und würde mich sehr gerne darüber austauschen.
Ich bin noch am Erstellen der Lösungsskizze, wie weit bist du?

Hey, 
ich schreibe die Hausarbeit auch...

Hi,
ich würde mal ein paar Fragen in die Runde werfen.

Wie habt ihr bei bei Frage 1 das erste Klagebegehren bzgl. der Nr. 1.3 des Bescheides und der Grundrisszeichnung sowie des Widerspruchbescheides aufgebaut?

Ich würde bzgl. der Nr. 1.3 des Bescheides eher Richtung Inhaltsbestimmung tendieren. Wie seht ihr das?!?

Hey, 
also bzgl Widerspruchsbescheid kann man nicht vorgehen, besonders nicht im Wege der AK, da er nicht unter die Ausnahmen des § 79 VwGO fällt und damit nicht Gegenstand der AK sein kann (weil er ja keine Verböserung darstellt).
Bzgl. Nr. 1.3 sage ich, dass das nur deklaratorischer Natur ist, also nur ein Hinweis, da die Rechtsfolge sich ja bereits aus den vorherigen Ziffern 1.1 und 1.2 ergibt und Hinweise können nicht isoliert aufgehoben werden
Bzgl. handschriftlichen Eintragungen bin ich noch nicht ganz siche, tendiere aber dazu das als Inhaltsbestimmung einzuordnen, demnach geht AK auch nicht 

Was meinst du? 
Wie siehst du den Rest?

Frage meinerseits: teilt ihr in Haupt- und Hilfsantrag auf? 
 

Hi,
bzgl. Nr. 1.3 sehe ich das auch so, ich hatte bisher eher an Inhaltsbestimmung gedacht, aber das klingt vollkommen logisch von dir, dass es nur deklaratorischer Natur ist, weil es inhaltlich ja nur darauf hinweist, dass nicht mehr als Nr. 1.1 und Nr. 1.2 genehmigt wird.
bzgl. der handschriftlichen Eintragungen würde ich auch zu einer Inhaltsbestimmung tendieren, da die Gaststättengenehmigung gebunden auf die Person und Räumlichkeiten erteilt wird (bin ich zumindest dran, dass es so ist), somit macht es für mich Sinn, hier auch eine inhaltliche Klarstellung der Behörde zu sehen.
bzgl. des Widerspruchsbescheids hatte ich noch gar nicht so weit gedacht, danke für den Hinweis!!
Somit würde, wie du schon sagst, auch hier keine AK gehen.

Ich habe in Haupt- und Hilfsantrag geteilt; mit Hinweis, dass der Hilfsantrag nach § 44 VwGO mit dem Hauptantrag verbunden werden kann. 

Bei dem Rest machen mir immer noch die sofortige Vollziehung und die GbR Probleme.
bzgl. der sofortigen Vollziehung bin ich am überlegen, ob man da irgendwas in die Richtung von Ermessen oder Ermessensfehlgebrauch machen kann, dass keine sofortige Vollziehung angeordnet werden muss ... da drehe ich mich irgendwie zur Zeit noch im Kreis ...

bzgl. der GbR, (vll. sehe ich heute auch den Wald vor lauter Bäumen nicht) aber wenn man davon ausgehen würde, dass die GbR die Gaststätte betreiben will, dann müsste diese doch durch ihre Gesellschafter vertreten werden (ob einer oder gemeinsam), dann müsste doch zumidest eine Zustimmung des zweiten Gesellschafters eingeholt werden und der VA auch an die GbR adressiert sein, oder sehe ich da etwas falsch/nicht?!?
Oder handelt es sich hier um eine Innen-GbR, sodass an jeder Gesellschafter als Person jeweils eine Genehmigung ergehen muss, wogegen diese dann jeweils Widerspruch und Klage erheben müssen ... ?

Wie siehst du das?

Hey, 

wieso macht dir die sofortige Vollziehung sorgen? 

Und zu GbR: also ich baue das zur Zeit iwo bei der Klagebefugnis wohl ein... Mein Gedankengang ist der, dass Demir ja klagebefugt sein müsste und es gerade nicht notwendig ist, dass der andere auch klagt (so wie es die Stadt behauptet). Dann habe ich überlegt, dass sie ja zwar als GbR wohl den Antrag stellen, aber eine GbR kein Adressat einer solchen Erlaubnis sein kann, sondern nur deren Gesellschafter. Zudem ist die Erlaubnis personengebunden und daher müsste ja jeder gegen seine eigene Erlaubnis vorgehen, sprich klagen können. Da würde ich ggf. noch die notwendige Streitgenossenschaft einbauen :/ 
 

Habt ihr euch schon über Aufgabe 2 Gedanken gemacht?

Ich baue das Problem GbR/Streitgenossenschaft bei der objektiven Klagehäufung unter subjektive Klagehäufung ein. Aber entgültige entwchieden habe ich das Problem noch nicht. 

Wie habt ihr denn die Begründetheit aufgebaut? Ich werfe mein Schema komplett über den Haufen, weil ich den faden nicht mehr finde.

 

Aufgabe 1
Bzgl. Der Streitgenossenschaft bin ich mir auch noch etwas unschlüssig. Wollte sie auch zuerst bei der Klagebefugnis einbauen, werde sie aber wahrscheinlich bei der Klagehäufung unterbringen. Wie handhabt ihr es, dass der weitere Antragsteller Herr Aki bisher gar keine Klage erhoben hat? Müsste dies für die Streitgenossenschaft nicht vorliegen?!? Oder geht ihr von einer unechten notwendige Streitgenossenschaft aus?
Habt ihr bei der Klagebefugnis die mögliche Verletzung von Art. 12 GG lediglich abgelehnt, oder möglicherweise über GR-Charta eine Verletzung der Berufsfreiheit in Betracht gezogen?  
Ich bin bisher von einer VK (als Hilfsantrag Nr. 2) ausgegangen und habe in der Begründetheit den Anspruch auf die Gaststättenerlaubnis geprüft.
Wie seht ihr das mit der entfernten Tür und der eingebauten Bar? Habt ihr die Zulässigkeit einer solchen „Umbaumaßnahme“ geprüft?
Wie habt ihr das Zwangsgeld und die Gebührenfestsetzung eingebaut?
Habt ihr die Ergebnisse der Vorortkontrollen bei der Begründetheit schon mit aufgenommen?
 
Aufgabe 2
Zu Aufgabe 2 hatte ich mir überlegt, ob die aufgeführten Verstöße als Auflage erteilt werden können, da dies ein milderes Mittel als ein mögliches Ordnungsgeld oder uu. Widerruf der Erlaubnis darstellen würde.
Was sind deine Überlegungen zu Aufgabe 2?

Aufgabe 1:
Also ich habe die Streitgenossenschaft zur Zeit bei der Klagebefugnis angesprochen, dahingehend, ob es des Mitwirkens des Herrn Aki bedarf, aber bin am überlegen, das auch nach der Zulässigkeit in der Klagehäufung anzusprechen...
Das Zwangsgeld und die Gebühr spreche ich im Hauptantrag direkt an: frage, ob Nr. 1.5 und 1.6 auch zum Klagebegehren gehören und bejahe das und sage, dass eine AK statthaft ist und prüfe dann im Hauptantrag 1.5 und 1.6 durch (also auch deren Begründetheit). 
Im Hilfsantrag dann die VK, wobei ich in der Begründetheit auch den Anspruch auf die Gaststättenerlaubnis prüfe. Das entfernen der Tür und die eingebaute Bartheke habe ich nicht problematisiert, also zumindest nicht iwie die Zulässigkeit einer solchen "Umbaumaßnahme" geprüft, weil mE der Sachverhalt dafür nicht genug hergibt.
Die Ergebnisse der Vorortkontrolle habe ich bei der Begründetheit soweit drin, dass ich bei den Versagungsgrund Unzuverlässigkeit kurz den Jugendschutz und vermutlich den Alkoholmissbrauch anspreche, sonst aber nicht.
Und du? (studubt_7)

Aufgabe 2
Da habe ich mir noch nicht so detaillierte Gedanken gemacht. Hatte an Ordnungsgelder und ggf. Widerruf gedacht. Weiß aber nicht genau, wie ich das aufbauen würde.
Wie hast du dir das mit den Auflagen überlegt?

Hallo Smile
Ich schreibe auch diese HA.
Ich würde euch gerne fragen, wie ihr das mit der Teilbestandskraft macht. Wo baut ihr das ein.
Außerdem: Geht ihr von einer echten oder einer unechten Streitgenossenschaft aus?
Hat irgendjemand bei 1.3 iVm 1.2 eine modifizierende Auflage angenommen oder geht ihr alle von einem Hinweis aus?

Danke im Voraus!

Ich habe eine modifizierte Auflage angenommen.

Bei der Prüfung der Begründetheit von Ziffer 1.5 Zwangsgeld habe ich ein Problem bei der Frist, die ja bei Dulden oder Unterlass nicht notwendig ist. Wie habt ihr das gelöst?
 

Frage 1:
ich habe auch eine modifizierte Auflage angenommen und bzgl. der Streitgenossenschaft gehe ich von einer unechten notwendigen Streitgenossenschaft aus.
Das Problem bei der Begründetheit von Ziffer 1.5 Zwangsgel habe ich auch und suche noch nach der passenden Lösung ...

@Lischen25: ich habe auch den Jugendschutz und den Alkoholmissbrauch kurz aufgeführt und die Ergebnisse der Vorortkontrollen bei der Begründetheit unter mögliche Versagungsgründe mit drin. Bin noch am Überlegen, ob ich hier auch die Geeignetheit der Räume kurz ansprechen soll, aber auf andere Punkte würde ich hier nicht eingehen.

Habt ihr zu dem Vorbringen, dass durch den Wiedereinbau einer Abtrenntüre die Einrichtung eines Nebenraums (Raucherraum) zumutbar sei, etwas geschrieben? Ich habe das bisher so, dass der Anspruch auf die gebundene Gaststättenerlaubnis besteht, wenn nach den tatsächlichen Umständen die Voraussetzungen vorliegen.
Seht ihr Probleme bzgl. der angekreuzten Speiseauswahl „einfache Imbisse“, dass es sich hierbei nicht nur um kalte Speisen i.S.v. § 7 II LNRSchG handeln könnte?   

Zu Aufgabe 2:
Bin mir auch noch nicht ganz schlüssig wie ich das genau aufbaue. Ich hatte an Auflagen bzgl. 1, 2, 4, (5) und 6 gedacht. Hinsichtlich der 3, 5 und 7 könnte man direkt aus § 28 GastG an eine Ordnungswidrigkeit denken, wobei bei 7 die Frage aufkommen könnte, ob der Gastwirt oder nur die Raucher heranzuziehen sind.
Ich hatte an die Auflagen gedacht, da sie jederzeit zur Umsetzung auferlegt werden können und ggf. ein milderes Mittel darstellen, als gleich die Erlaubnis zu widerrufen/entziehen, da bei den erneuten Vorortkontrollen keine weiteren Mängel festgestellt worden sind. Ordnungswidrigkeit finde ich bei den Nummern naheliegend, die im Gesetz konkret benannt werden. (@Lischen25: wie hast du die Aufgabe aufgebaut?)

Wie genau habt ihr denn die Begründetheit für den Hilfsantrag aufgebaut? 
I. RGL §4 GastG
1. Versagungsgründe § 4 I
a) persönliche
Unzuverlässigkeit > Jugendschutz
b) sachliche
Beschaffenheit der Räume

Aber dann komm ich irgendwie nicht weiter...

 

Und was mir jetzt auch gerade noch auffällt, man kann sich ja eigentlich nicht auf die Unzuverlässigkeit des D stützen, da der maßgebliche Zeitraum für die Beurteilung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist. Also passiert die Vorortkontrolle ja später und kann nicht berücksichtigt werden .Oder verstehe ich das falsch?

Hat sich erledigt .Man sollte auch die Hinweise lesen....