Verfassungsbeschwerde auf Postkarte

von PaulinaMadeline ·

Hallo,
Stellt es ein form Problem dar, wenn die Verfassungsbeschwerde zwar schriftlich, aber auf einer herkömmlichen Postkarte verfasst wurde ?

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Kommentare

Fe-lix
Do, 02/09/2021 - 22:01

Erst einmal verlangt § 23 Abs. 1 BVerfGG ja nur, dass Anträge "schriftlich" einzureichen sind. Wesentlich ist dabei, dass der Aussteller sowie der gewollte Antrag zu erkennen sind. An sich würde das daher wohl reichen - ich kann mir jedoch nur schwerlich vorstellen, dass auf einer Postkarte üblicher Größe das Vorbringen hinreichend substantiiert dargelegt werden kann.

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