Last Minute Tipps für die mündliche Prüfung

Da ist er, der allerletzte Schritt vor dem Ende. Das Grande Finale. Die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen. Du bist jetzt nur noch wenige Stunden davon entfernt, endlich Volljurist zu sein und dies letzten sieben (oder mehr) Jahre endlich hinter dir zu lassen.
Je nachdem, wie deine Note im schriftlichen Teil ausgefallen ist, musst du hier nochmal richtig aufs Gas treten und das Bestmöglichste herausholen. Sei es, das Bestehen sichern, das Prädikat holen oder über 10 Punkte kommen. Für jeden ist in der mündlichen das Ziel anders, doch der Weg sollte für alle derselbe sein: Noch einmal alles geben, alles herausholen und dem Prüfer zeigen, wo der Hase langläuft.

Aktenvortrag

Je nach Bundesland musst du in der mündlichen Prüfung einen Aktenvortrag halten oder eben nicht. Ich – naiv und aus Bayern kommend, wo wir so etwas wie einen Aktenvortag nicht kennen – hatte erst einmal richtig die Hosen voll, als es hieß, dass wir in Hamburg einen solchen halten müssen.
Aber ganz ehrlich? Der Aktenvortrag ist das Beste, was einem passieren kann. Du hast die Möglichkeit, gleich zu Beginn der Prüfung zu zeigen, dass du zu den Guten gehörst und die ersten Leistungs- und auch Sympathiepunkte holen.
Der Aktenvortrag ist meiner Ansicht nach komplette Übungssache. Wir haben in unserer Lerngruppe in der Tat jeden Abend einen Aktenvortrag gehalten und am OLG Hamburg wird zweimal die Woche ein Kurs hierfür angeboten. Nehmt solche Angebote unbedingt wahr. Egal, wie unangenehm sich das am Anfang anfühlt, vor anderen zu sprechen, die Zeit einzuhalten oder auch mal mit völliger Ahnungslosigkeit aufzutreten: Je öfter ihr das macht, desto einfacher wird das Ganze und – ganz wichtig – desto weniger Angst hat man vor dem „echten“ Aktenvortrag.

Mündliche Prüfung an sich  

Etwas, das ich allen Referendaren mit auf den Weg gebe, wenn es um die mündliche Prüfung geht, ist, dass man in Gottes Namen nicht während der Wahlstation Tag und Nacht hierfür lernen sollte. Erstens weiß man doch noch gar nicht, wie (oder ob) man bestanden hat und zweitens – sind wir doch einmal ehrlich – schafft man es ohnehin nicht, alles zu wiederholen.
 
Ich habe angefangen, mich auf die Mündliche vorzubereiten, als ich aus meiner Wahlstation zurückkam und meine Prüfer bekanntgegeben wurden. Man kann sich dann elementar an den Prüfungsprotokollen orientieren und macht sich nicht komplett verrückt. Schaut euch unbedingt an, was eure Prüfer nebenbei so machen (unser Prüfer war z.B. Repetitor im Unirep. für Zivilrecht und hat dann bei uns 1:1 die Folien aus diesem Kurs abgeprüft!) und was sie in der letzten Zeit veröffentlichten.

Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit

Und dann kommt der Moment, in dem euch eine Frage gestellt wird, die Ihr weder versteht, noch ihr im Ansatz die Antwort kennt. Keine Sorge: Das geht und ging uns alles so. Jetzt heißt es sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.
Gerade Sitzen, offene Arme und nicht überschlagene Beine sind der erste Tipp für ein gutes Auftreten. Kopf hoch, Schultern zurück und dann erst einmal angeben, dass man für die Antwort dieser Frage das Gesetz konsultieren würde. Selbst, wenn es keine gesetzliche Lösung für das Problem gibt – nachsehen schadet nie und kann sicher vom Prüfer nicht negativ ausgelegt werden. Eventuell lässt er dich sogar direkt wieder in Ruhe. Achtung: Niemals (!) „ich weiß es nicht“ sagen. Wir wissen es alle nicht. Aber wie sollen wir punkten, wenn wir den Prüfer entweder anschweigen oder ihm direkt sagen, dass er uns für diese Runde keine Punkte eintragen soll?
Ich hoffe diese ersten paar Tipps für die mündliche Prüfung können euch etwas helfen.
Alles liebe
Eure Luisa

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