Examensreport - Durchgang D/2013 (Oktober)

von Dominik ·

Nachdem ich in diesem Artikel meinen persönlichen Standpunkt zur Notwendigkeit eines kommerziellen Reps zur Examensvorbereitung dargestellt habe, möchte ich diesen Artikel mit dem folgenden Artikel nun fortsetzen.

Dieses Mal soll es aber mehr ein Erfahrungsbericht auf dem Weg zu den staatlichen Examensprüfungen sein. Ich denke, dass es für den einen oder anderen sehr beruhigend sein kann, wenn man ungefähr weiß, was in den Klausuren auf einen zukommt und was man kurz davor und danach mental durchmacht.

Es sei schon hier angemerkt, dass ich bisher nur die staatlichen Prüfungen geschrieben habe, den gesamten universitären Teil habe ich noch vor mir, wobei die Studienarbeit schon laut und deutlich vernehmbar an die Tür klopft.

Wie in dem oben erwähnten Artikel schon vorgestellt, basierte meine Examensvorbereitung auf drei Säulen:

(1) Universitäres Repetitorium und Besuch des dazugehörigen Klausurenkurses,

(2) Private Lern-AG und

(3) Eigenständige aktive Nachbereitung und Vertiefung des Stoffes.

Meine Vorbereitung erstreckte sich mehr oder weniger über ein Jahr – und diese Zeit war auch durchaus notwendig. Mit weniger Zeit wäre ich kaum ausgekommen und umso länger die Vorbereitung noch gedauert hätte, desto steiler verliefe die Vergessenskurve und ich hätte von der Möglichkeit des Freischusses keinen Gebrauch machen können.

Auch wenn es den Freischuss vermutlich mittlerweile in allen Bundesländern gibt, sei er hier noch einmal kurz vorgestellt: Den sog. „Freischuss“ kann man wahrnehmen, wenn man sich spätestens im Anschluss an das 8. Fachsemester zu den Pflichtfachklausuren meldet. Der Vorteil liegt darin, dass diese Prüfung – falls ihr die erforderliche Punktzahl zum Bestehen nicht erreichen solltet – als nicht angetreten gewertet wird. Ihr bekommt also quasi einen 3. Versuch für die staatliche Prüfung geboten. Besteht ihr nicht, so habt ihr diesen Versuch niemals unternommen (und behaltet eure beiden üblichen Versuche, wie sie alle anderen Kandidaten auch haben), besteht ihr hingegen, so könnt ihr immer noch ruhigen Gewissens entscheiden, ob ihr einen Verbesserungsversuch startet.

Der Termin Oktober 2013 stand für mich schon relativ früh fest und das war auch sinnvoll so! Ich hatte mein Ziel klar vor Augen: Die letzten beiden Oktoberwochen schreibst du die Pflichtfachklausuren und darauf bereitest du dich nun so gut wie möglich vor. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht in Folgendem: Wenn ihr das Ziel vor Augen habt, dann könnt ihr eure Vorbereitung genauer planen und könnt die Vorbereitung genau auf diesen Termin ausrichten. Somit kann ich euch nur raten, euch einen definitiven (realistisch gewählten) Examenstermin auszuwählen (die genauen Termine für die Klausuren stehen schon weit im Voraus auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes) und von diesem Termin nicht mehr abzurücken!

Bei mir war es nun also soweit: Am Sonntagabend, 20. Oktober 2013, wurde mir langsam so richtig bewusst, dass ich ab dem darauffolgenden Tag ab 8 Uhr in meiner ersten Examensklausur sitzen werde. Mir schießen alle möglichen Fragen durch den Kopf (und das ist nicht nur am Tag vorher, sondern schon Wochen vorher so!): Habe ich mich wirklich ausreichend vorbereitet? Wenn jetzt Problem XY drankommt, hab‘ ich das wirklich drauf? Fall B kenne ich wie aus dem Effeff, aber was ist, wenn C nun Ausländer ist? Oh Gott, Europarecht hast du gar nicht drauf…! – Durch dieses Stadium muss wohl (leider) jeder durch. Diese Gedanken wird vermutlich so gut wie jeder Examenskandidat kennen. Am effektivsten ist es, wenn man sich mit irgendwas nicht Juristischem ablenkt. Ich habe das Wochenende mit Freunden (alles Nicht-Juristen) verbracht und das war eine sehr gute Entscheidung. Bei solchen Treffen kommt man erst gar nicht richtig ins Grübeln, was man nun noch machen könnte oder evtl. müsste.

Hat man die Nacht vor den Examensklausuren überstanden (überraschenderweise habe ich wie ein Baby geschlafen – neben mir hätte eine Bombe hochgehen können, ich hätte rein gar nichts davon mitbekommen!), liegt die erste Klausur auch schon schneller vor einem als einem lieb ist.

Um 07:40 Uhr kam mein Bus pünktlich am Uni-Gebäude, in dem ich alle meine Klausuren schreiben werde, an. Der Raum ist noch verschlossen, aber vor dem Raum sieht man schon einige bekannte Gesichter (was einen doch durchaus nicht zu unterschätzenden beruhigenden Effekt hat!). Es überwiegt ein dunkler Sarkasmus: „Na, heute Erb-, Familien- und Handelsrecht dran. Das wäre doch was Feines!“ Mir schießt sofort durch den Kopf: Weiß der was, wovon ich nichts weiß? Unrealistisch ist das nicht, aber das muss doch nicht sein.

Um 8 Uhr durften alle Kandidaten (mit mir noch 38 weitere Cand. iur.) den Raum betreten. Zuvor wurde eine Liste mit den jeweiligen Prüfungskandidaten und der jeweiligen Platznummer ausgehangen. Selbst diese Liste zu lesen, kann in der Aufregung durchaus schief gehen. An einem Prüfungstag muss ich in der Zeile verrutscht sein und saß auf einem falschen Platz. Zum Glück konnte dieses schnell und problemlos behoben werden und niemand war einem Böse. Hatte nun jeder seinen Platz gefunden, dann lag dort schon alles, was man benötigte: Schmierpapier, ein College-Block für die Reinschrift (ohne (!) den obligatorischen linken Korrekturrand, den man sich entweder aufzeichnen oder einfalzen musste) und ein farbiger Mantelbogen mit dem zu prüfenden Fach und der Prüfungsnummer drauf.

Zu Anfang hieß es jedoch erstmal Tasche auspacken. Denn alles, was nicht für die Prüfung gebraucht wurde oder nicht zugelassen ist, muss beiseite geschafft werden. Dabei sollte man den Hinweis des Prüfungsamtes – dass zu allen Prüfungsterminen alle zugelassenen Gesetzestexte mitzubringen sind – durchaus Ernstnehmen - ihr werdet sie vermutlich tatsächlich alle auch brauchen!

Nachdem das erledigt war, ging es mit den Formalien los: Der Leiter der Prüfung (ein Richter oder ein Angestellter vom Landgericht), ging durch die Reihen und jeder Kandidat musste sich mit seinem Perso ausweisen und die Entgegennahme der Prüfungsaufgabe (also den vor mir liegenden farbigen Mantelbogen) bestätigen. Danach musste jeder nach vorne zu einem gut gelaunten (wirklich jeden Tag waren die super nett und strotzten vor Motivation!) Justizvollzugsangestellten, der einen mit einem Metalldetektor einmal abtastete, ob man auch kein Smartphone oder sonstige unerlaubte Sachen an seinem Körper mehr hatte. Bei mir piepte das Ding leider zweimal, weil ich einen Schlüssel in meiner Hosentasche hatte: Die Reaktion der Beamten: „Na, ist das schon eine künstliche Hüfte?“ und „Besitzen wir an der Stelle etwa ein Piercing o.ä.?“.

Auffällig war an der ganzen Situation, dass alle relativ locker waren. Der Leiter der Prüfung machte einen Witz nach dem Nächsten, erzählte Geschichten aus vorherigen Prüfungen und fand beispielsweise mein Geburtsdatum sehr symphatisch.

Noch eine beruhigende Tatsache für alle Personen, die dazu neigen zu spät oder nur knapp pünktlich zu kommen: Zwar wird vom Prüfungsamt zu 8 Uhr geladen, es wurde aber an allen Tagen bis maximal 8:30 Uhr gewartet, bis alle angemeldeten Personen auch tatsächlich anwesend waren. Waren schon vor 8:30 Uhr alle Kandidaten anwesend, begann die Prüfung sobald die aufsichtsführende Person ihren Platz angenommen hatte und meist genüsslich eine Zeitung las oder die Akte für den folgenden Tag vorbereitete.

Gegen 8:20 Uhr war das ganze Prozedere hinter sich gebracht und es folgten die Standardhinweise des Prüfungsleiters: Rauchen während der Prüfung verboten, jegliche Kommunikation zwischen den Kandidaten führt zu Konsequenzen, bei jedem Stuhlgang ist der Perso bei der Aufsichtsperson abzugeben.

Um 8:30 Uhr ging es dann tatsächlich los. Wir sollten diese Uhrzeit als Bearbeitungsbeginn auf den Mantelbogen eintragen und konnten dann mit der Bearbeitung beginnen.

Im Folgenden seien kurz die thematischen Schwerpunkte der einzelnen Klausuren stichpunktartig referiert:

Zivilrecht (ZR 1): BGB AT (Stellvertretung, Formbedürfnisse bei der Grundstücksübertragung), Schuldrecht (Schenkung, Verfügung über das Vermögen als solches, § 311b BGB, Immobiliarsachenrecht, Familienrecht (Wirkung von Verfügungen von Ehegatten) und Erbrecht.

Zivilrecht (ZR 2): Sachenrecht (Immobiliarsachenrecht), Schuldrecht (Rücktritt, Anfechtung, Annahme an Erfüllungsstatt und erfüllungshalber, Wucher, Pachtvertrag).

Zivilrecht (ZR 3): Die Klausur entsprach in weiten Teilen der folgenden Entscheidung: http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2011_139.htm; zusätzlich folgte noch die Frage, ob eine mögliche Klage der betreffenden Person zulässig wäre.

Strafrecht (SR): Straftaten im Amt (§§ 338 ff. StGB), Betrug, Verabredung zum Verbrechen (§ 30 StGB), Mord/Totschlag (Auswirkung eines error in persona des Vordermanns beim Hintermann) – typischer Auftragsmord, der schief geht.

Öffentliches Recht (ÖR 1): Straßenrecht (§§ 18, 19 NStrG, § 46 StVO), Anfechtungsklage, Probleme mit der isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen, dem Nachschieben von Gründen durch die Behörde und der Überprüfung der Entscheidung der Behörde auf Ermessensfehler. Dazu eine europarechtliche Zusatzfrage bzgl. der Grundfreiheiten und der Klagemöglichkeiten.

Öffentliches Recht (ÖR 2): Verfassungsbeschwerde einer Privatperson gegen die Entschei-dung eines Fußballvereins zum Stadionverbot auf Zeit (topaktuelle Sache, gerade anhängig beim Bundesverfassungsgericht!).

In den Examensklausuren wird einem außerdem erst richtig der Wert von 5 Zeitstunden bewusst. Bei ausnahmslos allen Klausuren wurde es zum Ende richtig knapp, wobei man sich bei der einen oder anderen Teilaufgabe berechtigt fragen kann, ob das tatsächlich noch nötig gewesen ist.

Hat man die Klausur dann gelöst und ist die Abgabezeit gekommen, so hat man jegliche Unterlagen abzugeben: Mantelbogen und in diesen gehören der Klausurtext, die Schmierblätter und natürlich das wichtigste die Reinschrift.

Die Aufregung, die vor der ersten Klausur besteht und völlig normal ist, legt sich mit jeder weiteren Klausur, die man schreibt. Bei der letzten Klausur überwiegen fast schon das absehbare Ende der Prüfungsphase und die Voraussicht auf die entspannte Zeit danach. Unvergleichlich ist auch der Moment, wenn man die letzte Klausur abgegeben hat: Dieses Zusammentreffen von Erleichterung, Freude darüber diesen Schritt geschafft zu haben und Vorfreude auf die folgende stressfreie Zeit sind unbeschreiblich.

Nun bleibt mir nur noch übrig auf die Ergebnisse zu warten. Mit diesen ist ab Ende Januar/Anfang Februar zu rechnen. Zwischenzeitlich werde ich meine Studienarbeit anfertigen und meine private AG läuft bis Mitte nächsten Jahres weiter.

Daher wage ich hier auch noch keine Prognose, ob meine Vorbereitung sich bezahlt gemacht hat – dies können nur die Ergebnisse belegen. Man kann aber schon sagen, dass es primär tatsächlich auf Grundlagenkenntnisse ankommt. Überwiegend handelt es sich um vollkommen unbekannte Sachverhalte, bei denen die Grundlagen sitzen müssen, um sich dann den Problemen des Falls widmen zu können (sei es im Zivilrecht die Voraussetzungen des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte oder der Stellvertretung, im Strafrecht die Definition der Mordmerkmale und die zumindest grundlegende Kenntnis des § 30 StGB oder im Öffentlichen Recht die Voraussetzungen der einzelnen Klagearten (insb. die Zulässigkeit muss sitzen, damit man genügend Zeit für die punktebringende Begründetheit hat).

Eine der ersten Handlungen nach den Klausuren bestand außerdem darin meine ganzen Unterlagen in Ordner zu verpacken und dann weit weg zu legen. Die nächsten Wochen ist absolute Jura-Pause zumindest bezüglich des Wiederholens des Stoffes angesagt.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich diesen Artikel fortsetzen und ein Resume ziehen!

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