ELSA Deutschland e.V. zum “Day of the Endangered Lawyers”

Internationaler Tag des verfolgten Anwalts - 24. Januar

Jährlich wird am 24. Januar im Rahmen des „Day of the Endangered Lawyers“ auf die Situation von Anwält:innen in verschiedenen Ländern der Welt aufmerksam gemacht. Menschen zeigen an diesem Tag ihre Solidarität mit jenen, die wegen der Ausübung ihres Berufes zur Verteidigung der Menschenrechte behindert, bedroht, verhaftet oder sogar ermordet werden. Doch wo kommt dieser Tag her? Brauchen wir einen solchen überhaupt? Und kann er wirklich helfen?

Ursprung
Ins Leben gerufen wurde dieser Tag 2010 vom Verband European Democratic Lawyers. Als einer der Gründe hierfür gilt die Inhaftierung des Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani. Der Iraner ist einer der international bekanntesten Menschenrechtsverteidiger:innen. Seit September 2011 war Soltani im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert. Die Anklagepunkte lauteten: Gründung des „Zentrums zum Schutz der Menschenrechte“, Versammlung und Verdunklung mit systemfeindlicher Absicht, Verbreitung regimefeindlicher Propaganda und die Annahme eines „ungesetzlichen Preises“ (gemeint war hier der Internationale Nürnberger Menschenrechtspreis). Im November 2018 wurde Soltani überraschend freigelassen, nachdem sich zahlreiche internationale Organisationen und Anwaltskolleg:innen für ihn stark gemacht haben.
Wie die Einführung des „Day of the Endangered Lawyers“, geschah auch die Wahl des 24. Januars nicht ohne Grund. An diesem Tag, dem 24. Januar 1977, wurden vier Gewerkschaftsanwälte und ein Angestellter in ihrem Büro in Madrid ermordet. Ihr Tod war Teil einer Reihe politisch motivierter Morde, die in die Übergangszeit Spaniens, von einer Diktatur zur Demokratie, fallen. Die vier Täter waren alle Anhänger von rechtsextremen Parteien und töteten die Anwälte, die für eine Gewerkschaft arbeiteten, die der damals noch verbotenen kommunistischen Partei Spaniens nahe waren. Die Kanzlei war eine der wenigen, die seinerzeit das Recht der Arbeiter vertrat. Der 24. Januar 1977 ging als Blutbad von Atocha in die Geschichte ein.

Entwicklung
Seit der Einführung 2010 wird jedes Jahr ein Land in den Fokus der Kampagne gestellt und Kern von Seminaren und Protesten rund um den Aktionstag. In den vergangenen Jahren hat sich der Tag auf die folgenden Länder konzentriert: Pakistan, Türkei, Ägypten, China, Honduras, Philippinen, Iran, Spanien/Baskenland, Kolumbien.
2021 werden die zumeist digital stattfindenden Proteste und Seminare in Solidarität mit Menschenrechtsanwält:innen in Aserbaidschan organisiert.
Dort sei in den vergangenen Jahren mehrfach aufgefallen, dass Rechtsanwält:innen, die nicht Mitglied in der Aserbaidschanischen Anwaltskammer (ABA) sind, die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagt wird, so beispielsweise das Erscheinen vor inländischen Gerichten und die Vertretung natürlicher Personen in Verfahren in allen Rechtsgebieten. Dies sei die Folge von Gesetzesänderungen, die 2018 in Kraft traten. Eine Gruppe von Menschenrechtsanwält:innen reichte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage ein, weil sie die Aufnahmeprüfung der ABA nicht bestanden und vermuteten, dass dies an der Gesetzesänderung lag. Die fünf angesehenen Anwält:innen vermuten den Grund hierfür ausschließlich in ihrer Mitgliedschaft einer Gruppe, die sich dafür einsetzt, dass auch Nicht-Mitglieder der ABA vor aserbaidschanischen Gerichten Mandant:innen vertreten dürfen. Noch vor der Gesetzesänderung 2018 vertraten auch sie unzählige Mandant:innen vor aserbaidschanischen Gerichten und dem EGMR.
Unter diesen Gesichtspunkten bitten die Organisator:innen an diesem besonderen Tag all ihre internationalen Kolleg:innen sowohl um die Sensibilisierung für die Anzahl der Anwält:innen, die wegen ihrer Arbeit als Anwält:in belästigt, zum Schweigen gebracht, unter Druck gesetzt, bedroht, verfolgt und in einigen Ländern gefoltert und ermordet werden, als auch eine nationale Diskussion über Möglichkeiten zum Schutz von Anwält:innen zu initiieren oder weiterzuentwickeln.

Notwendigkeit - schafft der Tag der verfolgten Anwält:innen überhaupt einen Mehrwert?
Die UN beschloss bereits im Jahre 1990 Grundprinzipien für die Rolle von Rechtsanwält:innen. Diese verlangen von den jeweiligen nationalen Regierungen die Sicherstellung, dass Anwält:innen in der Lage sind all ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unsachgemäße Störung ausüben zu können. Anwält:innen haben also das Recht ohne Einschüchterung, Belästigung oder sonstige Eingriffe anderer zu praktizieren, wozu braucht es dann den „Day of the Endangered Lawyers“? Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich ein Blick auf die Personengruppe, die unter den „gefährdeten Anwält:innen“ zusammengefasst wird.
Wenn man von gefährdeten Anwält:innen spricht, denkt man meist an einen Aktivist:innen gleichkommenden Charakter, an jemanden der aufsteht, auf Ungerechtigkeiten hinweist und laut Abhilfe fordert. Doch trifft das Problem nicht einen noch größeren Personenkreis? In vielen Fällen gehen Anwält:innen einfach still und ohne Rampenlicht ihrer Arbeit nach. Auch sie haben mit korrupten Justizsystemen, autoritären Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren zu kämpfen, die zunehmend ihre Rechte verletzen. Die Zahl der explizit betroffenen Personen lässt sich also gar nicht genau bestimmen.
In den letzten Jahren wurden rechtsextreme Tonangeber:innen, sowohl in Deutschland, als auch in anderen Ländern der Welt, immer lauter. Die Rhetorik wurde extremer und gewaltbereiter. Das Eintreten dieser Rhetorik in den Bundestag, in Landtage und damit in die Öffentlichkeit, bekräftigte einige Bürger:innen, sich diese anzueignen. In einzelnen Fällen fühlen sie sich sogar dadurch darin bestätigt, auch zu Gewalt zu greifen. Diese Entwicklung gefährdet die freie Arbeit von Anwält:innen, da sich solche Gewalt auch häufig gegen sie richtet. Doch ist es nicht genau in diesen Situationen, in denen Menschenrechte in den Hintergrund rücken, umso wichtiger, dass Anwalt:innen die Möglichkeit besitzen, für diese einzustehen? Ist es nicht Teil deren Berufung, den Glauben in das System der Rechtsstaatlichkeit, auf faire Verfahren und grundlegende Menschenrechtsprinzipien zu manifestieren?
Als Sprecherin der Organisator:innen wies Rechtsanwältin Christine Roth darauf hin, dass Jurist:innen zu den Berufsgruppen gehören, die in einem Unrechtsregime am meisten bedroht und verfolgt werden. Dabei seien sie notwendige Stützen, ohne die ein Rechtsstaat nicht bestehen könne. Seien Anwält:innen an ihrer ordnungsgemäßen Berufsausübung gehindert, dann seien nicht nur sie selbst und ihre Mandant:innen, sondern auch das Recht an sich in Gefahr.
Diese Hinderung an einer ordnungsgemäßen Berufsausübung kann sich in vielen Facetten zeigen. Sie kann sowohl von Privatpersonen, von Organisationen oder vom Staat ausgehen. Die Angst vor der bloßen Einmischung anderer Personen, der Missachtung ihrer beruflichen Immunität, vor Disziplinarmaßnahmen und der Einflussnahme über die Zulassungs- und Ausbildungsanforderungen sind Gefahren, denen viele Anwält:innen auf der Welt tagtäglich ausgesetzt sind.
Der Tag der verfolgten Anwält:innen ist daher leider nach wie vor notwendig, um auf die aus der Angst resultierenden Einschränkungen der Berufsausübung und mithin die Schwächung von Rechtsstaatlichkeit aufmerksam zu machen.

Regierungen als Gegner - schutzlose Auslieferung gegenüber der Exekutive
Die vollziehende Gewalt im Staat kann versuchen über die Anwaltskammer Druck auszuüben, um spezifisch Anwält:innen zu unterdrücken oder sogar ihre Lizenzen entziehen zu lassen. So verringert sich die Zahl der Anwält:innen, die für eine Vertretung vor Gericht zur Verfügung stehen können.
Auch in dem Land, das 2021 im Fokus steht, habe die lokale Anwaltskammer die Anzahl lizenzierter Anwält:innen deutlich reduziert. Viele aserbaidschanischen Menschenrechtsanwält:innen seien bedroht worden oder sogar tatsächlich von der Praktizierung ausgeschlossen. 2015 wurde Intigam Aliyev dort nach über einem halben Jahr in Untersuchungshaft zu einer Haftstrafe verurteilt. Aliyev ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt, der in über 200 Fällen tätig war, darunter Wahlverstöße, sowie Verletzungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und diese vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anklagte. Die Gründe für seine Inhaftierung und die Entziehung seiner Anwaltslizenz galten lange als fragwürdig. Bereits ein Jahr nach der Urteilsverkündung hob der oberste Gerichtshof Aserbaidschans das Urteil auf und erließ stattdessen eine Haftstrafe von fünf Jahren auf Bewährung. Einhergehend mit den damit verbundenen Auflagen unterliegt Aliyev weiterhin einem internationalem Reiseverbot.
Ähnliches ließ sich auch in Belarus beobachten. Dort führte die Qualifikationskommission des Justizministeriums 2017 eine sogenannte "außerordentliche Zertifizierung" ein, die eine Neubewertung von zugelassenen Anwält:innen einleitete. Spürbar soll hier gewesen sein, dass vor allem Anwält:innen dieser Neubewertung nicht standhielten, deren Mandant:innen sich angeblich an politischen Protesten beteiligten. Der Fokus auf solche politisch aufgeladenen Fälle zeigte sich schon im Jahr 2011, als nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Dezember 2010 viele Demonstrant:innen verhaftet und angeklagt wurden. Den hier zentral tätigen Anwält:innen wurde durch die belarussische Anwaltskammer die Lizenz entzogen. Dieser Prozess wiederholte sich bei der aufsehenerregenden Wahl 2020.
Auch in der Türkei seien hunderte Anwält:innen willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt worden, nachdem der Militärputsch im Juli 2016 gescheitert war. Nach einem Bericht von Human Rights Watch werden die Anwält:innen in Verbindung mit den angeblichen Verbrechen ihrer Mandant:innen gebracht. Besonders geläufig sei die Anklage wegen „Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen“ seitens der Regierung gegen Anwält:innen, die Menschenrechtsverletzungen aufdecken. Beweise für eine solche Mitgliedschaft seien meist spärlich oder nicht existent. Dieser Missbrauch der Strafverfolgung gegen Anwält:innen wurde von Gesetzesänderungen begleitet, die das Recht auf Rechtsbeistand für diejenigen untergrabe, die willkürlich wegen Terrorvorwürfen inhaftiert wurden.
Laufe gegen eine:n Anwält:in oder dessen Klient:in ein Verfahren wegen Terrorismusverdachts, kann der:die jeweilige Anwält:in von der Tätigkeit für den:die Mandant:in ausgeschlossen werden. Darf das Mandat dennoch behalten werden, dürfen die Behörden jegliche Kommunikation zwischen Mandant:in und Anwält:in aufzeichnen und überwachen, wodurch vertrauliche Kommunikation unmöglich gemacht wird. Auch die unabhängigen Gerichte selbst, können einzelne Anwält:innen daran hindern auf Ermittlungsakten von Personen zuzugreifen, die sich wegen Terrorverdachts in Polizeigewahrsam befinden. Die Polizei soll diese Entscheidungen der Gerichte nutzen, damit ein Treffen zwischen Anwält:in und Mandant:in verhindert werden kann. Anwält:innen berichten Human Rights Watch von Ihrer Verzweiflung. Vor Gericht fühle man sich nur noch als „Statist“, zur Wahrung eines Scheins mit leerer Hülle.
Beobachtungen der Arrested Lawyer Initiative haben ergeben, dass zwischen 2016 und 2019 über 1500 türkische Anwält:innen strafrechtlich verfolgt wurden. Mehr als ein Drittel von ihnen hat vor und während ihrer Prozesse Zeit in Haft verbracht, verurteilt wurde beinahe jeder Fünfte.
Als Folge aus diesen Ereignissen wirbt man am "Day of the Endangered Lawyers" auch für die Stärkung unabhängiger Anwaltskammern.

Angriffe aus den eigenen Reihen - fehlt es an Respekt und Verständnis?
Nicht nur staatliche Akteure greifen Anwält:innen an und erschweren ihre Arbeit. So wurde beispielsweise in Kirgisistan von mehreren Fällen berichtet, in denen Angehörige und Freunde der gegnerischen Seite eines Rechtsstreits Anwält:innen angegriffen haben, um Gerichtsverhandlungen zu verhindern.
Doch dieses Problem ist keinesfalls eines, das nur die Menschen im für uns fernen Kirgisistan beschäftigt, auch in unserem eigenen Land stehen solche Probleme für manche Anwält:innen auf der Tagesordnung.
Seda Başay-Yildiz vertrat im NSU Prozess als Anwältin der Nebenklage mehrere Opfer. Im August 2018 erhielt sie erste Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Die anonymen Drohungen häuften sich. Per Mail und Fax erhielt Başay-Yildiz Texte, die gefüllt waren mit Informationen, die in der Öffentlichkeit nicht bekannt waren. So musste sie Todesdrohungen lesen, die nicht an sie gingen, sondern an ihre damals zweijährige Tochter, die im Brief mit vollem Namen benannt wurde. Auch die private Wohnadresse der Familie war den Täter:innen bekannt. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die persönlichen Daten von einem Computer in einem Polizeirevier in Frankfurt am Main abgerufen worden waren. Die Suche der Sonderermittler:innen in dem Fall, der nicht nur Seda Başay-Yildiz betraf, sondern auch viele weitere Anwält:innen, Politiker:innen oder Journalist:innen, fand bisher kein Ende und dauert weiter an.

Die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Die Anwält:innen müssen sich diesen Risiken meist machtlos ausliefern. Zur Bekämpfung der Unterdrückung fehlen schlichtweg die nötigen Mittel und die richtigen Kontakte.
Nicht nur deshalb, ist es wichtig, dass auch die internationale Gemeinschaft in die Thematik mit einbezogen wird. Hierfür wurde ein separater Posten ins Leben gerufen. Regelmäßig legt ein:e UN-Sonderberichterstatter:in für die Unabhängigkeit von Rechtsanwält:innen und Richter:innen dem UN-Menschenrechtsrat und der UN-Generalversammlung einen Bericht über die aktuelle Entwicklung in der Welt vor. Die Aufgaben dieses Mandats sind die Aufzeichnungen von Verletzungen der Unabhängigkeit von Richter:innen, Anwält:innen und Staatsanwält:innen, die Überwachung der Fortschritte beim Schutz und der Stärkung ihrer Unabhängigkeit, sowie die Ermittlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft. So sollen konkrete Empfehlungen an Staaten und andere Akteure gerichtet werden können.
Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete im Juni 2017 eine Resolution über die Unabhängigkeit von Rechtsanwält:innen. Ziel ist es, die Umsetzung von Garantien und Immunitäten von Rechtsanwält:innen zu stärken.
Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) behandelte den Themenkomplex. Im Jahr 2018 wurde ein Bericht erarbeitet und angenommen, der den Titel trägt "The case for drafting a European convention on the profession of lawyer". Sabien Lahaye-Battheu als zuständige PACE-Berichterstatterin untersuchte sowohl die aktuelle Situation als auch die Bedeutung der Arbeit der Rechtsanwält:innen für die Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.
Auch in Zukunft ist es wichtig, das Bewusstsein für dieses Problem zu schärfen! Von besonderer Bedeutung wird es sein, sich auf verschiedenen nationalen, regionalen und internationalen Ebenen dafür einzusetzen, dass Fälle gegen Anwält:innen weiterhin überwacht werden. Die nationalen Regierungen müssen alle Angriffe auf Rechtsanwält:innen verurteilen, jeden Vorfall umfassend untersuchen und verfolgen. Daneben muss die Internationale Gemeinschaft die Staaten, in denen Anwält:innen unterdrückt werden, klar benennen und sich für deren freie Berufsausübung einsetzen. Aber auch in der juristischen Ausbildung ist es wichtig über das Thema aufzuklären, sodass alle angehenden Jurist:innen über ihre Rolle und Rechte hinreichend Kenntnis erlangen.

Die Rolle jede:r Einzelnen
Aber nicht nur große Organisationen und Institutionen können tätig werden. Genauso wichtig ist jede:r Einzelne, um das Thema in das Bewusstsein der Menschen zu bringen.
Auch du kannst helfen, indem du das Thema deinem Umfeld näher bringst. Die beschriebene Problematik ist schließlich nicht Teil der Lehrprogramme an den Universitäten. Sprech deine Fachschaft an, um auf diesen Themenkomplex aufmerksam zu machen und ihn in den Uni-Alltag zu integrieren. Auch in die Arbeit bei ELSA kannst du das Thema einbeziehen. Ob in Verbindung mit Professor:innen, durch Vorträge, Podcasts oder Essay Competitions, dir stehen viele Wege offen. Nutze gerne auch die Kurse der Bildungsplattform “Human Rights Education for Legal Professionals” des Europarates. (nähere Infos unter: https://elsa-germany.org/blog/2021/01/19/elsa-germany-and-help-programme/) Also werde aktiv! Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen und Verfolgten öffentliche Unterstützung zu geben, ist für viele mutige Menschenrechtskämpfer:innen, insbesondere auch Anwält:innen, häufig die einzige Hoffnung auf Freiheit, Sicherheit und Veränderung!

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Du möchtest mehr wissen? Das Ganze ist dir noch immer nicht greifbar genug? Der Film „Transcending Fear“ zeigt die Lebensgeschichte des christlichen Anwalts Gao Zhisheng, der 2001 vom chinesischen Justizministerium zum „Ehren-Anwalt“ gekürt wurde. Als er begann, Fälle politisch verfolgter Glaubensgefangener zu übernehmen, wandte sich der Druck der Kommunistischen Partei Chinas gegen ihn. Gao wurde mehrfach ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten und schwer gefoltert. Dennoch hielt er an seinen christlichen Werten fest und stand den Machtlosen weiter zur Seite. Seit 2017 gilt er als verschleppt.
Hier findest du den Link zum Film: https://vimeo.com/400300749
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Max Andre Osbeck
Assistant for Human Rights
ELSA-Deutschland e.V. 2020/2021
assistant-humanrights-os@elsa-germany.org

Literaturangabe:

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