Eine Aufsatzzusammenfassung von: Ältere Menschen – eine besondere Herausforderung für Rechtsprechung, Gesetzgebung und Beratung, Prof. Dr. Frauke Wedemann, NJW S. 3419 ff.

von AlexDeja · Aktuelles und Gemischtes

I.                 Zusammenfassung des Aufsatzes:

Nach der Verfasserin würden derlei Themen noch zu wenig diskutiert. Zwei Aspekte seien jedoch wichtig: Schutz für ältere Menschen und Schutz vor älteren Menschen. Zum Beispiel: Schutz älterer Mitgesellschafter in der GmbH, die ihre Geschäfte nicht mehr selbst regeln können, nach der gesellschaftlichen Treuepflicht,[1] die auf Anregung der Bestellung eines Betreuers gerichtet ist. Die Verfasserin bejaht eine solche Pflicht, da dies zur gedeihlichen Zusammenarbeit unerlässlich sei. Der Schutz vor älteren Mitgesellschaftern sei wenn überhaupt jedoch nur in Ausnahmefällen zu gewähren. Grund: Risiko von der Entmachtung von Gesellschaftern mit unliebsamen Meinungen. Differenzierte Lösungen sind mithin angebracht um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden.

Ebenso bei den gesetzgeberischen Tätigkeiten sei über Sonderregelungen, z.B. im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit oder den Anlegerschutz nachzudenken.[2] Die Verfasserin plädiert für Sonderregelungen im Verbraucherrecht durch einen Hinweis an den Verbraucher durch den Unternehmer, dass der Rat Dritter - bezogen auf das konkrete Rechtsgeschäft - ganz hilfreich sein kann und zudem durch die Festlegung konkreter Wartezeiten, indem bei bestimmten Verträgen 48 oder 72 Stunden vor einem möglichen Vertragsschluss auf diesen hingewiesen werden soll. Letzteres solle insbesondere für Vertragsabschlüsse über das Telefon gelten.

Auch in der Beratungspraxis ergäben sich Herausforderungen. Anwälten wird geraten, älteren Menschen zu besonderen Schutzmaßnahmen zu raten. Auch und gerade die Altersvorsorge würde in dieser Hinsicht als Schutzmechanismus eine wichtige Rolle spielen. Auch die Einführung eines Fachanwalts für das Recht der Älteren wird anhand des amerikanischen Vorbildes diskutiert. Als vorteilhaft wird der Werbeeffekt solcher Fachanwälte dargestellt.

II.               Anmerkung:

Das Thema wird in Zukunft auf Grund des demographischen Wandels immer mehr an Bedeutung gewinnen. Dennoch bedeutet Schutz auch immer im Gegenzug eine Entmachtung und oft auch eine Stigmatisierung älterer Menschen, oft auch unter dem Deckmantel, diesen Menschen helfen zu wollen. Daher ist ein Schutz vor älteren Menschen nur sehr restriktiv einzusetzen, da die Grenzziehung zwischen tatsächlich vorhandenen Defekten und vielleicht nur eigenwilligen Meinungen nicht stets sauber zu ziehen ist. Sinn ergibt es aber in jedem Fall ältere Menschen vor Überrumpelungssituationen zu schützen, da die Fähigkeit darauf angemessen zu reagieren im Alter zusehend abnimmt und sich in diesem Punkt erhebliche Schutzdefizite zeigen.




[1] Jedenfalls solange sie noch nicht geschäftsunfähig sind, da für diesen Fall Sonderregelungen gelten.

[2] Weitere Nachweise über das Defizit älterer Menschen bei rechtsgeschäftlichen Entscheidungen in Rn. 17.

 

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