BFH: Nicht-Absetzbarkeit von Studienkosten verfassungswidrig!
von iurastudent · am Do, 08/01/2015 - 10:57 · Aktuelles und Gemischtes
Etappensieg für alle Studenten vor dem BFH: In zwei Entscheidungen hält der BFH die bestehenden Regelungen rund um die (Nicht-)Absetzbarkeit von Studienkosten für verfassungswidrig und legt dem BVerfG die Verfahren zur Entscheidung vor (BFH vom 17.7.2014, VI R 8/12 sowie VI R 2/12.).
Sollte das BVerfG der Linie des BFH folgen, käme das für den Studenten einer kleinen Revolution gleich mit erheblichen und durchweg positiven finanziellen Auswirkungen:
BFH: Die bestehende Rechtslage ist verfassungswidrig!
Die bisherige Regelung im Steuerrecht sah prinzipiell vor, dass eigentlich nur Studenten, die bereits über eine Berufsausbildung verfügten, die Kosten für das darauffolgende Studium steuerlich als Werbungskosten geltend machen konnten.
Werbungskosten haben dabei den Vorteil, dass sie in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden können. Hierdurch ist es also möglich, die Kosten des Studiums ‚anzusammeln’ und dann beim Berufsstart steuerlich geltend zu machen. Folgen sind - je nach Verdienst - erhebliche Steuerrückzahlungen oder zumindest eine stark reduzierte Steuerlast in den ersten Berufsjahren! Also ein wirklich willkommenes „Geschenk“ zum Berufseinstieg!
Doch gerade Studenten, die direkt nach dem Abi das Studium aufgenommen hatten und nicht im Bachelor-Master-System studierten – vor allem also Juristen & Mediziner – standen im Hinblick auf die Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung vor Problemen - eine solche fehlte in der Regel schlichtweg.
Doch ist Aufatmen angesagt: Das Erfordernis der vorherigen Berufsausbildung soll nach Auffassung des BFH gekippt werden!
Was man als Student tun sollte
Als Student sollte man sich der Signalwirkung dieser Entscheidung auf keinen Fall verschließen und schon jetzt Vorsorge dafür tragen, dass das BVerfG die Auffassung des BFH bestätigt. Denn es gilt, so viel Studienzeit und so viele Studienkosten wie möglich mitzunehmen. Hierfür ist es notwendig, bereits während des Studiums aktiv zu werden und die einzelnen Kosten beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Doch wie funktioniert das mit dem Finanzamt eigentlich? Welche Kosten werden berücksichtigt? Welche Belege muss ich aufheben? Und was kann ich ohne Beleg berücksichtigen?
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