Aufbau und Struktur des Jurastudiums

Wie ist das Jurastudium aufgebaut? Was muss ich eigentlich alles überhaupt so in diesem Studium machen? Wie und wann mache ich überhaupt meinen Abschluss? Diesen Fragen wollen wir uns in diesem Artikel annehmen und Dir einen Überblick über den strukturellen Teil des Jurastudiums geben.

1. Das klassische Jurastudium ist kein Bachelor- bzw. Masterstudium
Das klassische Jurastudium ist noch immer kein Bachlor- bzw. Masterstudium, sondern ein Studium, das man mit dem Staatsexamen oder - wie es nun heißt - mit der ersten juristischen Prüfung abschließt und nach dem man an den meisten Universitäten den akademischen Grad des Diplom-Juristen verliehen bekommt.

Der Vorteil der „fehlenden“ Bachelor- und Masterumstellung liegt vor allem in der dadurch fehlenden Verschulung und der damit einhergehenden akademischen Freiheit (siehe hierzu aber auch: Die Voraussetzungen des Jurastudiums ). Dafür wartet am Ende des Studiums die dicke Keule des Staatsexamens bzw. der ersten juristischen Prüfung: Hier stehen Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen, die thematisch das gesamte Studium abdecken und deren Note und Bestehen allein darüber entscheidet, ob man beruflich eine Zukunft hat oder als Abiturient mit Rechtskenntnissen von Neuem anfangen muss. Es hat also alles seine Vor- und Nachteile. Gleichzeitig sei hier persönlich angemerkt, dass wir es als äußerst positiv empfinden, nicht im Bachelor- und Mastersystem unterwegs zu sein, auch wenn am Ende sehr viel von einer einzigen großen Prüfung abhängt.

2. Der Weg zum Staatsexamen beginnt mit dem Grundstudium
Doch bis dahin ist es ein recht langer Weg. Das Jurastudium oder, wie es eigentlich heißt, das Studium der Rechtswissenschaften hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern, also von 4,5 Jahren. Die durchschnittliche Studiendauer dürfte in der Regel aber durchaus etwas höher liegen und zwar bei etwa 10,5 – 11 Semester.

Man beginnt sein Studium mit dem Grundstudium, das je nach Ausgestaltung etwa vier bis fünf Semester dauert. Um zu verstehen, was für eine Themefülle in dieser Zeit bearbeitet wird, muss man sich noch einmal die erste juristische Prüfung genauer anschauen:

Denn diese ist zweigeteilt in einen sogenannten staatlichen und einen universitären Teil. Der staatliche Teil hat die Aufgabe in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen das fundamentale Wissen abzufragen, das von jedem Juristen gleichermaßen erwartet wird. Entsprechend wird dieser Teil der Prüfung auch nicht vor der Universität abgelegt, auch wenn das räumlich in der Regel der Fall ist, sondern vor den Justizprüfungsämtern der Länder, die für den staatlichen Teil der Prüfung verantwortlich sind. Die Prüfungsämter stellen (landesweit) die Klausuren und verantworten die mündlichen Prüfungen. Der universitäre Teil hingegen ist eine eher individuelle Prüfung – und das in mehrfacher Hinsicht. Denn hier wird man in einem bestimmten Rechtsbereich geprüft, den man während seines Studiums im Rahmen der sogenannten Schwerpunktbereichsausbildung besonders intensiv unter die Lupe genommen hat und den man – je nach universitärem Angebot – frei wählen kann. Die Prüfungen, die man im universitären Teil ablegen muss unterscheiden sich entsprechend von Universität zu Universität.

Nun zurück zum Aufbau: Das Grundstudium ist prinzipiell so angelegt, dass hier das Wissens - Fundament für den staatlichen Teil der Prüfung gelegt wird. Es geht also um die Vermittlung von Wissen, das von jedem Juristen gleichermaßen erwartet wird und später von Gerichten, Arbeitgebern und Mandanten erwartet werden kann.

Hierzu besucht man Vorlesungen und begleitende Arbeitsgemeinschaften, die das in der Vorlesung vermittelte Wissen vertiefen und dessen praktische Anwendung in Form von Fallbearbeitungen trainieren. Am Ende des Semesters stehen dann die Semesterabschlussklausuren, die das über das Semester vermittelte Wissen abfragen.

Während es im Bachelor- / Mastersystem darum geht, Punkte über verschiedene Leistungsnachweise anzusammeln, die dann später eine Gesamtnote ergeben, geht es im Jurastudium zunächst einmal darum sogenannte „Scheine“ zu sammeln, die dann, wenn man alle Scheine hat, zum Ablegen der ersten juristischen Prüfung berechtigen. Die Noten, die man mit den Scheinen bekommt, sind jedoch für die spätere Endnote völlig unerheblich. Es geht also erst einmal „nur“ um das Bestehen der Semesterabschlussklausuren. Hinzu kommen Hausarbeiten, die während der Semesterferien anzufertigen sind.

Für den Abschluss des Grundstudiums benötigt man je nach Universität eine unterschiedliche Anzahl an sogenannten Scheinen. Vor dem Abschluss des Grundstudiums steht jedoch noch die berüchtigte Zwischenprüfung. Diese dient dazu, dem Studierenden ein wenig Druck zu machen, auszusieben, aber vor allem auch zur eigenen Überprüfung der Leistungen und der Studienwahl. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen, die an die Studierenden gestellt werden von Universität zu Universität (einen Überblick findest Du hier: Die juristischen Fakultäten im Überblick). Was sich jedoch nicht unterscheidet ist das Prinzip und die Folgen eines Durchfallens:

Innerhalb einer gewissen Anzahl von Semestern (meistens vier) muss eine bestimmte Anzahl an unterschiedlichen Prüfungen erfolgreich abgelegt werden (Klausuren und Hausarbeiten). Ist das geschafft, ist auch die Zwischenprüfung bestanden. Fehlen nach Ende der Zwischenprüfungsfrist (also nach Ende des vierten Semesters) hingegen irgendwelche bzw. irgendeine Prüfung, so fällt man durch die Zwischenprüfung und wird – so hart das jetzt auch klingen mag – exmatrikuliert und für das Jurastudium in Deutschland gesperrt.

So, jetzt einmal kurz Luft holen und die vermutlich aufkommende Angst wieder runterfahren. Denn so schlimm, wie sich das jetzt vielleicht anhört, ist es tatsächlich nicht. Die Prüfungen, die man bis dahin erfolgreich zu absolvieren hat, kann man mehrfach (zum Teil vier Mal) wiederholen und auch die Anzahl der zu absolvierenden Prüfungen liegt absolut im Rahmen des Möglichen.

3. Das Hauptstudium – die Zielgerade zum Staatsexamen
Hat man das Grundstudium erfolgreich absolviert, geht es weiter mit dem Hauptstudium. Dieses ist wiederum zweigeteilt, nämlich in einen Bereich, der das im Grundstudium erworbene Wissen vertiefen soll und in einen Schwerpunktbereich, der einen detaillierten Einblick in ein bestimmtes Rechtsgebiet geben soll und der für den universitären Teil der ersten juristischen Prüfung relevant ist.

Der Vertiefungsteil sieht meistens so aus, dass im Rahmen der drei großen Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) sogenannte große Scheine erworben werden müssen. Hierzu gibt es während des Semesters Veranstaltungen, die als Vertiefung und Wiederholung des Grundstudiums dienen. Während dieser Veranstaltungen werden mehrere Klausuren angeboten, von denen man eine pro Rechtsgebiet bestehen muss (auch hier gibt es Unterschiede von Uni zu Uni). In den Semesterferien werden dann hierzu begleitende Hausarbeiten angeboten. Auch hier ist meistens eine Hausarbeit pro Rechtsgebiet anzufertigen. Die durch Klausur und Hausarbeit erworbenen großen Scheine sind im Prinzip die letzte große Hürde für die Anmeldung zum Staatsexamen bzw. zur ersten juristischen Prüfung.

Der Schwerpunktbereich lässt sich am besten mit einem kleinen, selbstständigen Ministudium vergleichen. Jede Universität bietet mehrere dieser Schwerpunktbereiche an (einen Überblick findest Du hier: Die juristischen Fakultäten im Überblick), von denen man einen auswählt und dann über mehrere Semester einen vertieften Einblick in den gewählten Bereich erhält. Die Bereiche spiegeln dabei meist auch in etwa die Forschungsschwerpunkte der jeweiligen Fakultäten wieder – so gibt es Schwerpunkte im internationalen Strafrecht, im Umweltrecht, im Medienrecht, im Steuerrecht, im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht, usw. Auch hier besucht man wieder Vorlesungen und weitere Veranstaltungen. Je nach Universität sind zum Abschluss des Schwerpunktbereiches unterschiedliche Leistungen zu erbringen. Das können Klausuren zu den besuchten Vorlesungen sein, häufig wird die Anfertigung einer sogenannten Studienarbeit (vergleichbar mit der ehemaligen Diplomarbeit) verlangt, an deren Anschluss mündliche Prüfungen zu absolvieren sind. Das Gesamtergebnis, das man im Schwerpunkt erwirtschaftet, fließt dann zu 30% in die Note der ersten juristischen Prüfung ein, besitzt damit zwar durchaus Einfluss auf die Gesamtnote, wird aber von vielen späteren Arbeitgebern eher vernachlässigt.

Wann man übrigens die Leistungsnachweise für den Schwerpunktbereich erbringt, ist einem meistens selbst überlassen. Viele Studierende wählen hier die Zeit zwischen den Klausuren des staatlichen Teils der Prüfung und den mündlichen Prüfungen des staatlichen Teils.

4. Das Examen und die Vorbereitung
Hat man alle Scheine und weitere Voraussetzungen (Praktika) für die Anmeldung zur ersten juristischen Prüfung in der Tasche, beginnt die Zeit der Examensvorbereitung, die meistens ein ganzes Jahr dauert: Man muss sich vergegenwärtigen, dass im Rahmen der so wichtigen schriftlichen Prüfungen des staatlichen Teils im Prinzip jeder Studieninhalt aus den gesamten Semestern abgefragt werden kann. Dementsprechend groß ist die Stofffülle, die es zu wiederholen, zu vertiefen und zu verinnerlichen gilt.

Um dem Ganzen Herr zu werden, gibt es kostenpflichtige oder aber von der Universität kostenlos durchgeführte Repetitorien. Hier wird der gesamte Studieninhalt von professionellen Dozenten innerhalb eines Jahres noch einmal behandelt und die praktische Anwendung trainiert. Es würde den Rahmen dieses schon jetzt recht langen Artikels sprengen, wenn wir hier auf alle Einzelheiten eingehen würden.

Hat man die Examensvorbereitung jedenfalls hinter sich gebracht und sich zu den Prüfungen angemeldet, geht es dann auch wirklich auf die Zielgerade. Wie das Examen dann genau ablaufen kann, das erfahrt ihr hier: Examensreport Oktober 2013

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