Verfassungsrechtliche Streitigkeit

Nach der Formel der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor, wenn die Streitbeteiligten unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmen und wenn es im Kern um die Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht geht.

Quelle: Detterbeck, VerwaltungsR AT, 21. Auflage München 2023, § 30 Rn. 1327.

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