Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder Verpflichtungsbefugnis

Missbrauch ist jede im Verhältnis zum Geschäftsherrn bestimmungswidrige Ausübung der (rechtswirksam) eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten;
also die Ausnutzung der Diskrepanz zwischen rechtlichem Können im Außenverhältnis (Außenmacht) und einem dahinter zurückbleibenden rechtlichen Dürfen im Innenverhältnis (Innenberechtigung).

Quelle: BeckOK StGB v. H.-H./Wittig, 58. Edition, Stand 01.08.2023, § 266 Rn. 15; Schönke/Schröder/Perron, 30. Auflage 2019 München, StGB § 266 Rn. 18; vgl. Mitsch, in: JuS 2011, 97 (99).

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