Missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung (§ 242 BGB)

Das Ausnutzen einer formalen Rechtsstellung ist dann unzulässig und missbräuchlich, wenn der Gläubiger in offensichtlichem Widerspruch zu der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung daraus Vorteile ziehen will.

Quelle: Schulze-BGB/Schulze, 11. Auflage Baden-Baden 2021, § 242 Rn. 34.

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