Ius dispositivum

Ius dispositivum (lat. 'abwandlungsfähiges, nachgiebiges Recht") lässt die Abänderung der vorgeschriebenen Rechtsnormen durch die Beteiligten zu.

Quelle: Dölle, "Über die Anwendung fremden Rechts", in: GRUR 1957, 56 (62).

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