Ius dispositivum
Ius dispositivum (lat. 'abwandlungsfähiges, nachgiebiges Recht") lässt die Abänderung der vorgeschriebenen Rechtsnormen durch die Beteiligten zu.
Quelle: Dölle, "Über die Anwendung fremden Rechts", in: GRUR 1957, 56 (62).
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!