Ehre - interpersonal

Ehre ist das v. der Würde des Menschen geforderte und seine Selbstständigkeit als Person begründende Anerkennungsverhältnis mit anderen Personen (interpersonaler Begriff der Ehre).

Quelle: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB, 4. Auflage Baden-Baden 2013, vor §§ 185 - 200 StGB Rn. 49; Kindhäuser/ Schramm, StrafR BT I, 10.Auflage Baden-Baden 2022, § 22 Rn.5

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten