Befriedigung des Geschlechtstriebs

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer sich durch den Tötungsakt als solchen oder an der Leiche sexuelle Befriedigung verschaffen will oder mit dem Tod des Opfers bei einer Vergewaltigung rechnet.

Quelle: BGH Urteil v. 17.09.1963, BGHSt 19, 101, 105; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, §4 Rn. 22; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 211 Rn. 4

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