Bande

Eine Bande ist ein auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhender Zusammenschluss von wenigstens drei Personen mit dem ernsthaften Willen, für eine gewisse Dauer künftig mehrere selbstständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftaten zu begehen.

Quelle: BGHSt 46, 321 (325) = NJW 2001, 2266; Kindhäuser/Böse, StrafR BT II, 12. Auflage Baden-Baden 2023, §4 Rn.30

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