Aktiengesellschaft

Ist nicht final definiert, jedoch ist innerhalb des § 1 Aktiengesetzes (AktG) eine Wesensbeschreibung enthalten.

Quelle: Wortlaut: § 1 AktG

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

3rd ARQIS Innovation Day